Glastür-Unfall: Prozess gegen Baufirma

In Gänserndorf beginnt heute der Prozess nach einem Unfall im Bahnhof Strasshof (Bezirk Gänserndorf), bei dem ein Mädchen von einer Glastüre schwer verletzt wurde. Angeklagt ist der Chef jener Firma, die die Tür installiert hat.

Im heutigen Strafrechtsprozess im Bezirksgericht wegen fahrlässiger Körperverletzung steht nur der Chef jener Stahlbaufirma vor Gericht, die die fehlerhafte Tür installiert hat. Der maximale Strafrahmen liegt bei sechs Monaten Haft. Zivilrechtlich geht es aber auch um Frage der Haftung. Die ÖBB hat diese Haftung anerkannt und 10.000 Euro Soforthilfe bezahlt - über die endgültige Höhe der Ansprüche müssen aber die Gutachter entscheiden.

Bahnhof Strasshof

ORF

Die Glastüre am Bahnhof fiel aus der Verankerung

Das Mädchen wollte Ende April am Bahnhof Strasshof die Tür einer gläsernen Wartekabine schließen, als diese aus ihrer Verankerung brach und das damals drei Jahre alte Kind unter sich begrub. Das Kleinkind wurde von der 120 Kilogramm schweren Tür schwer verletzt.

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