Glastür-Unfall: Prozess gegen Baufirma
Im heutigen Strafrechtsprozess im Bezirksgericht wegen fahrlässiger Körperverletzung steht nur der Chef jener Stahlbaufirma vor Gericht, die die fehlerhafte Tür installiert hat. Der maximale Strafrahmen liegt bei sechs Monaten Haft. Zivilrechtlich geht es aber auch um Frage der Haftung. Die ÖBB hat diese Haftung anerkannt und 10.000 Euro Soforthilfe bezahlt - über die endgültige Höhe der Ansprüche müssen aber die Gutachter entscheiden.
ORF
Das Mädchen wollte Ende April am Bahnhof Strasshof die Tür einer gläsernen Wartekabine schließen, als diese aus ihrer Verankerung brach und das damals drei Jahre alte Kind unter sich begrub. Das Kleinkind wurde von der 120 Kilogramm schweren Tür schwer verletzt.
Links:
- Glastür auf Kind gestürzt: ÖBB leisten Zahlung (noe.ORF.at; 14.9.2015)
- Glastür stürzt auf Vierjährige (noe.ORF.at; 27.4.2015)