SCS: Aufregung um Abschleppungen

Ein Parkplatz auf dem Gelände der SCS in Vösendorf (Bezirk Mödling) vor einem geschlossenen Hotel sorgt für Aufregung. Wer dort parkt, wird abgeschleppt. Was viele nicht wissen: Derartige Abschleppungen sind meist unzulässig.

Bei dem Parkplatz handelt es sich um einen Privatparkplatz. Selbst wer nur wenige Minuten parkt, kann dem Abschleppwagen meist nur noch hinterherwinken. Ist das Auto einmal weg, sind 360 Euro fällig, wenn man es wieder bekommen möchte. Viele wissen aber nicht, dass derartige Abschleppungen meist nicht zulässig sind, weil dem Parkplatzbesitzer kein direkter Schaden entstanden ist.

Zehn Autos in 30 Minuten

Eine betroffene Autofahrerin wandte sich an den ÖAMTC. Ihr Fahrzeug wurde von dem Parkplatz vor dem Hotel abgeschleppt. Als sie ihr Auto wieder hatte, kam sie zurück, um Fotos zu machen. Ihre Beobachtungen schilderte sie in einem E-Mail so: „Es sind, während der 30 Minuten, die wir dort waren und Fotos gemacht haben, etwa zehn Autos abgeschleppt worden. Kaum haben die Leute geparkt, war schon der Abschleppdienst da.“

Parkplatz in der SCS

APA/Herbert Pfarrhofer

Oft sind die Parkplätze rund um die SCS überfüllt, Autofahrer suchen dann nach anderen Möglichkeiten, ihr Auto abzustellen

Das Geschäft mit dem Falschparken

Der Eindruck, dass es sich dabei um ein Geschäftsmodell handeln könnte, sei nicht von der Hand zu weisen, sagt der Verkehrsjurist des ÖAMTC, Martin Hoffer: „Wenn das auch nur ansatzweise stimmt, dass der nächste Abschleppwagen schon kommt, kaum dass ein Fahrzeug abgeschleppt wurde, dann würde ich schon die Frage stellen, wie die österreichische Rechtsordnung mit solchen Umständen umgeht“, so Hoffer.

Konkret könnte da auch ein Staatsanwalt tätig werden, denn das Modell funktioniert immer gleich: „Oft ist es sehr wohl ein organisiertes Zusammenwirken zwischen dem Grundstücksbesitzer, einer wie auch immer gestalteten Überwachungs- oder Parkraum-Organisationsfirma und einer dahinterstehenden Abschleppfirma“, so Hoffer vom ÖAMTC weiter.

Jene Firma, die im Fall der Shopping City Süd in Vösendorf die Fahrzeuge abschleppt, handle im Auftrag des Parkplatzbesitzers, heißt es dort. SCS-Center Manager Anton Cech bedaure, dass es zu den Abschleppungen am Privatparkplatz beim mittlerweile geschlossenen Hotel gekommen sei, heißt es in einer Aussendung des Unternehmens. „Wir haben bereits in einer Vielzahl an Gesprächen mit den Eigentümern des Parkplatzes versucht, die Situation zu klären und fordern die Eigentümer auf, die Abschleppungen unverzüglich zu stoppen“, so Cech.

Abschleppen nur, wenn konkrete Gefahr droht

Grundsätzlich darf man auf Privatparktplätzen nicht parken. Tut man es doch, kann der Parkplatzbesitzer wegen Besitzstörung klagen. Abschleppen lassen darf er in den meisten Fällen aber nicht, sagt Gerold Pawelka von der Rechtsanwaltskanzlei Preslmayr: „Selbsthilfe zu üben, wäre nur dann möglich, wenn wirklich eine konkrete Gefahr droht.“ Laut dem Experten wäre eine Abschleppung noch nicht einmal zulässig, wenn man eine Feuerwehrausfahrt mit seinem Fahrzeug blockiert, aber noch keine Gefahr droht - es also nicht brennt. „Bei Einkaufszentren könnte diese Gefahr ein drohender Kundenverlust sein“, so Preslmayr.

Klagen gegen die ungerechtfertigte Abschleppung sind oft erfolgreich. Trotz guter Aussichten vor Gericht scheuen viele Autofahrer aber davor zurück, gegen ungerechtfertigte Abschleppungen vorzugehen. Der Grund sind die Kosten: Verliert man die Klage, kann das bis zu 1.000 Euro kosten, für das Abschleppen sind hingegen nur rund 360 Euro fällig.

Beate Tomassovits, noe.ORF.at

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