Pflegebedürftiger gequält und bestohlen

Wegen Quälens einer wehrlosen Person und Diebstahls ist eine 48-jährige Pflegerin am Dienstag am Landesgericht Krems verurteilt worden. Sie soll einen im Rollstuhl sitzenden, dementen Patienten in dessen Haus eingesperrt haben.

Die 24-Stunden-Betreuerin ließ den dementen, hilflosen Patienten zumindest eine Nacht allein und stahl aus dessen Haus im Waldviertel Gold und Schmuck im Wert von mehr als 30.000 Euro. Deshalb wurde die 48-jährige Rumänin am Dienstag am Landesgericht Krems zu 24 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, davon acht Monate unbedingt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Patient vernachlässigt und Schmuckstücke gestohlen

Die Frau wurde angeklagt, weil sie den im Rollstuhl sitzenden Mann am frühen Abend des 3. Oktober 2015 verlassen haben soll, obwohl sie wusste, dass eine Ersatzpflegerin frühestens nach zwei Tagen einspringen könnte. Dadurch wurde der Patient nicht mit Nahrung, Getränken, Windeln und medizinischer Betreuung versorgt. Der hilflose Mann wurde daher mehr zufällig am nächsten Morgen von einem Bekannten gefunden, sagte die Staatsanwältin.

Außerdem soll die Angeklagte in dem Haus auch eine versperrte Schatulle geöffnet und Goldbarren, -dukaten und diverse Schmuckstücke im Wert von etwa 31.000 Euro gestohlen haben. Vor Gericht beteuerte die Rumänin, nichts gestohlen und zudem ihre Agentur über ihre Abreise verständigt zu haben.

Angeklagte: „Ich habe ihn sehr gut betreut“

Der Verteidiger hielt den Vorwürfen entgegen, dass die 48-Jährige in ihrer Heimat mit einem familiären Unglücksfall konfrontiert gewesen sei und nach Hause wollte, weil ihr Mann mit Suizid gedroht habe. Nach der Versorgung des Mannes habe sie daher einen Zettel an der Eingangstür hinterlassen, da sie wusste, dass sowohl ein Bekannter als auch eine Caritas-Mitarbeiterin täglich vorbeikamen. Für die angeklagten Diebstähle gebe es keinerlei Beweise. Der Anwalt verwies darauf, dass die - mittlerweile verstorbene - Frau des Patienten zu dem Zeitpunkt im Spital war und mehrere Personen Zugang zum Haus hatten.

Die Angeklagte gab zu, um 4.00 Uhr, als ihr Patient längst im Bett gewesen sei, nach Hause gefahren zu sein. Sie habe ihre Absicht telefonisch sowohl ihrer Agentur als auch einer Nachbarin mitgeteilt, erklärte sie. Gegenüber der Polizei hatte sie ausgesagt, der demente Patient habe sie geschlagen und an den Haaren gerissen. „Ich habe ihn sehr gut betreut“, betonte sie.

Facebook-Fotos mit Schmuckstücken veröffentlicht

Die Staatsanwältin verwies in ihrem Schlussvortrag auf die zahlreichen Widersprüche in der Aussage der Angeklagten, die mit der Suiziddrohung ihres Mannes und den Schlägen seitens des Patienten, gleich mehrere Gründe für ihre überstürzte Abreise angab. Auf Fotos, die die Tochter der 48-Jährigen auf Facebook stellte, habe die zweite Betreuerin eindeutig Schmuckstücke aus dem Besitz der verstorbenen Frau des Patienten erkannt.

Mildernd sei kein Umstand gewesen, erläuterte Richterin Gudrun Hagen zum Urteil. Die Angeklagte habe wenig Glaubwürdiges ausgesagt und das Vertrauensverhältnis ihrer Stellung ausgenutzt. Wie lange der auf den Rollstuhl angewiesene Mann tatsächlich allein gelassen worden ist, ließ sich nicht exakt eruieren. Von der Vermittlungsagentur für Betreuungspersonal sagte ein Zeuge aus, dass die 48-Jährige an jenem Abend angerufen und ihre Abreise angekündigt hätte. Daraufhin sei sie angewiesen worden, erst dann zu fahren, wenn die Ersatzbetreuerin eingetroffen wäre.