Familienvertreter fürchten Kürzung der Förderungen

Im November ist eine Maßnahme zur Senkung der Lohnnebenkosten beschlossen worden. Dienstgeber müssen einen geringeren Beitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) zahlen. Die Familienvertreter wehren sich.

Aus dem Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) werden etwa die Familienbeihilfe, das Kinderbetreuungsgeld, Schülerfreifahrten oder auch Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen bezahlt. Zum Teil wird er aus Steuermitteln finanziert, zu einem weiteren Teil aus Beiträgen der Dienstgeber. Bereits im November beschloss der Bund eine Maßnahme zur Senkung der Lohnnebenkosten. Damit geht auch einher, dass Dienstgeber künftig einen geringeren Beitrag zum FLAF leisten müssen.

Mutter Kind Pass Untersuchung

ORF

Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen werden auch aus dem FLAF bezahlt

Jetzt regt sich bei den niederösterreichischen Familienvertretern Widerstand. „Für uns ist der FLAF, der Familienlastenausgleichsfonds, ein wichtiges familienpolitisches Steuerungsinstrument. Er wird meiner Meinung nach auch nicht zu Unrecht als Schatztruhe bezeichnet, diese Schatzkiste ist uns geraubt worden“, so der Präsident der Interessensvertretung Niederösterreichischer Familien, Josef Grubner gegenüber noe.ORF.at.

Laut Ministerium bleiben Leistungen unverändert

Aus dem Bundesministerium für Familien und Jugend heißt es dazu auf Nachfrage, man werde diese Leistungen trotz geringerer Einnahmen vorerst unverändert beibehalten. Zudem würden durch die Maßnahme neue Arbeitsplätze entstehen, von denen auch Familien profitieren.

Von den Familienvertretern kommen weitere Forderungen: Grubner fordert, dass Leistungen, die auch andere Ressorts betreffen, aus dem Fonds ausgegliedert werden sollen, damit mehr Geld etwa für die Familienbeihilfe übrig bleibt. Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen etwa würden eher in den Bereich der Gesundheit- als der Familienpolitik fallen, wird betont. Außerdem – so eine weitere Forderung der niederösterreichischen Familienvertreter – soll überschüssiges Geld, das in den Topf eingezahlt wurde, direkt an die Familien ausgeschüttet werden – sozusagen als einmalige „Bonuszahlung.“ Und Grubner fordert, dass die Familienbeihilfe aus dem FLAF künftig an die Inflation gekoppelt wird.

Hierzu heißt es aus dem Familienministerium in einer schriftlichen Stellungnahme: „Ich habe eine Arbeitsgruppe von ExpertInnen eingerichtet die daran arbeiten, wie der FLAF in Zukunft sicher aufgestellt werden kann und die das Thema der familienfremden Leistungen im FLAF behandelt. Für den Zeitraum 2014 bis 2018 werden für die Familien rund 830 Millionen Euro zusätzlich an Familienbeihilfe bereitgestellt (Anhebung ab 1.7.2014 um 4 %, ab 2016 um 1,9 % und ab 2018 um weitere 1,9). Inwieweit ab 2019 eine weitere Anhebung erfolgen kann, wird von der weiteren Entwicklung des FLAF abhängen.“

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