Freispruch nach Schuss auf Einbrecher

Im Bezirksgericht St. Pölten ist am Donnerstag ein Mann freigesprochen worden, der einem Einbrecher in den Kopf geschossen hatte. Der Einbrecher stand ebenfalls vor Gericht. Er wurde zu 18 Monaten teilbedingter Haft verurteilt.

Der Vorfall ereignete sich am 15. Mai 2015 bei Zwentendorf (Bezirk Tulln). Der 37-jährige Hausbesitzer wurde um 3.30 Uhr in der Früh wach, als er Geräusche in seinem Stiegenhaus hörte. Weil er laut eigenen Angaben einen Schatten erkannte, griff er zur Pistole und gab zwei Schüsse ab. Ein Projektil traf den Einbrecher, einen heute 28-jährigen Mann, in den Kopf. Dieser wurde schwer verletzt und musste notoperiert werden - mehr dazu unter Hausbesitzer schoss Einbrecher in Kopf.

Hausbesitzer handelte laut Gericht in Notwehr

Beim Prozess am Donnerstagnachmittag wurde der Hausbesitzer vom Vorwurf der fahrlässigen schweren Körperverletzung freigesprochen. Laut Gericht handelte der 37-Jährige in Notwehr. Begründet wurde das damit, dass er einen Warnschuss in eine Vitrine abgegeben und erst nach zehn bis fünfzehn Sekunden ein zweites Mal geschossen hatte, als sich der Einbrecher auf ihn zubewegte. Ein Sachverständiger bezeichnete aufgrund der Darstellung des Hausbesitzers die Variante, dass sich der Einbrecher trotz des Warnschusses nicht aus dem Haus bewegte, als am wahrscheinlichsten. Gänzlich rekonstruieren konnte man die Situation aber nicht mehr.

Der 28-jährige mutmaßliche Einbrecher konnte sich an den Vorfall nicht mehr erinnern. Er legte aufgrund der Beweislage aber ein Geständnis ab. Laut Gutachten überlebte der Mann den Kopfschuss nur, weil das Projektil an einem Stiegengeländer zuvor abgelenkt worden war.

Einbrecher wurde zu 18 Monaten Haft verurteilt

Der 28-Jährige, der auch im Firmengebäude des Hausbesitzers eingebrochen haben soll, wurde zu 18 Monaten Haft verurteilt. Sechs Monate entfallen auf eine unbedingte Haftstrafe, zwölf Monate wurden dem Mann bedingt nachgesehen. Weder der mutmaßliche Einbrecher noch die Staatsanwaltschaft gaben eine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

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