Strafantrag nach Güterzugkollision

Die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt hat rund um den Zugunfall auf der Südbahnstrecke Strafantrag eingebracht. Beschuldigt wird der Lokführer des Zuges, der zurückrollte und im Pollereswandtunnel gegen eine Lokomotive prallte.

„Der Strafantrag lautet auf fahrlässige Körperverletzung“, sagt Erich Habitzl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt, gegenüber noe.ORF.at. Gerichtet ist der Strafantrag gegen den Lokführer des Güterzuges, der am 1. Dezember auf der Südbahnstrecke stehen bleiben musste, weil vor ihm ein Zug Probleme hatte.

Lokführer bei Zusammenstoß verletzt

Der angehaltene Zug sollte auf der Bergstrecke von einer nachkommenden Lokomotive zurückgeschleppt werden, rollte jedoch zurück und kollidiert dann in einem Tunnel mit der bergfahrenden Lokomotive. Der Lokführer dieser Lok wurde verletzt - mehr dazu in Güterzugsunfall: Kollision im Tunnel.

Ein Gutachten, das die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt in Auftrag gegeben hatte, „zeigt eine Sorgfaltswidrigkeit des Lokführers des entrollten Zuges“, so Habitzl. Die Schäden nach der Kollision waren enorm, die Südbahnstrecke im Unfallbereich war knapp zwei Wochen komplett gesperrt, die ÖBB hatten den Sachschaden damals mit fünf Millionen Euro beziffert - mehr dazu in Güterzugsunfall: Fünf Mio. Euro Schaden und Tunnel nach Bahnunfall wieder frei.

Werner Fetz, noe.ORF.at