Kastrationspflicht für Katzen ausgeweitet

Nachdem im Jahr 2006 ein Gesetz zur Kastrationspflicht von Katzen erlassen wurde, sind die Regeln nun erweitert worden. Seit 1. April müssen auch Katzen auf Bauernhöfen kastriert werden. Die Landwirte sind wenig begeistert.

Bei der Kastrationspflicht von Katzen kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Missverständnissen. Bisher war geregelt, dass jedes Tier kastriert werden muss, wenn es sich auch draußen aufhält. Ausgenommen waren reine Wohnungskatzen, Katzen, die zur Zucht verwendet werden, sowie Katzen in bäuerlicher Haltung. Letzteres wurde nun gestrichen - von der Kastrationspflicht ausgenommen sind nur mehr Wohnungskatzen und Zuchtkatzen.

Pfotenhilfe fühlt sich durch Gesetz bestätigt

Die Tullner Pfotenhilfe fängt schon seit vielen Jahren oft scheue Katzen mit Fallen ein und lässt sie kastrieren, mit nur geringen Kosten für den Besitzer. Dass nun auch Katzen auf Bauernhöfen kastriert werden müssen, sei eine Bestätigung für die bisherigen Bemühungen, heißt es. „Es ist ein Anfang. So lange die Tiere als Gegenstand bewertet werden, ist das eine fragliche Situation. Wenn es einmal so weit ist, dass ein Tier ein Lebewesen und nicht irgendein Gegenstand ist, dann wird es besser“, sagt Andrea Studnicka von der Tullner Pfotenhilfe.

Wenn kein Tierschutzverein mitzahlt, müssen Katzenbesitzer für eine Kastration in der Regel mit 60 bis 100 Euro rechnen. Je mehr Katzen man besitzt, desto mehr Geld müssen Besitzer für die Kastrationen ausgeben. Entsprechend wenig halten viele Landwirte deshalb von der neuen Gesetzesregelung. „Ein landwirtschaftlicher Betrieb benötigt Katzen, damit er seinen Betrieb von Ungeziefer - von Mäusen und von Ratten - freihält. Das heißt, wenn der Landwirt heute keine Katzen mehr nachzüchten darf, dann wird er irgendwann einmal mit einer Mausflut konfrontiert sein“, argumentiert Walter Holzhacker, Tierarzt in Gresten (Bezirk Scheibbs).

Landwirtschaftskammer: Gesetz ist zu akzeptieren

Laut Holzhacker wären vor allem Kurzhaar-Katzen „zum Aussterben verurteilt“, wenn das Gesetz jetzt so umgesetzt werden würde. Seitens der Landwirtschaftskammer Niederösterreich heißt es, dass man eine Stellungnahme mit Einwänden gegen die Gesetzesvorlage eingebracht habe. Weil aber das Gesetz nun umgesetzt wurde, sei es zu akzeptieren. Generell dürfte aber die Wahrscheinlichkeit, dass ein Bauer aufgrund seiner Katzen angezeigt wird, gering sein. Das wäre jedoch notwendig, damit festgestellt wird, ob alle Katzen auch tatsächlich kastriert sind.

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