Beihilfe für tote Tochter kassiert: Frau verurteilt

Weil eine 35-Jährige fast zehn Jahre lang Kinderbeihilfe für ihre an plötzlichem Kindstod verstorbene Tochter bezogen hatte, ist die Frau am Freitag am Landesgericht Wr. Neustadt zu einer Geld- und einer Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Die 35-Jährige, die sich am Freitag vor dem Landesgericht Wr. Neustadt verantworten musste, fasste eine kombinierte Geld-und Freiheitsstrafe (1.200 Euro und zehn Monate bedingt) aus. Die Staatsanwaltschaft warf der Frau vor, zehn Jahre lang unrechtmäßig Kinderbeihilfe bezogen zu haben, obwohl ihre Tochter mit drei Monaten an plötzlichem Kindstod verstorben war.

Mindestens 27.000 Euro zu Unrecht bezogen

Mindestens 27.000 Euro soll die Niederösterreicherin zu Unrecht kassiert haben. Das Finanzamt, das die Kinderbeihilfe auszahlt, wurde vom Tod des kleinen Mädchens nie informiert. Dafür bekam das Amt jene Überprüfungsprotokolle, die man der Mutter zugeschickt hatte, stets handschriftlich ausgefüllt und unterschrieben - mit unwahren Angaben - retourniert. Sogar die Volksschule, die das verstorbene Mädchen angeblich besuchte, war in den Formularen angeführt. Erst Anfang 2015, als die 35-Jährige Arbeitslosengeld beantragte, flog der Schwindel auf.

„Ich habe das zwar unterschrieben, aber ausgefüllt habe ich die Formulare nicht“, erklärte die Angeklagte im Prozess. „Ich hatte so viel anderes im Kopf und zu tun. Ich habe mich nicht darum gekümmert“, rechtfertigte sich die angeklagte Mutter vor Gericht und beteuerte: „Ich wollte mich nicht an meinem toten Kind bereichern“. Tatsächlich hat die mehrfache Mutter ein schweres Schicksal zu tragen: Ein Kind ist nach einem Unfall behindert, ein weiteres schwer krank. Deshalb, so hieß es, habe sie auch gar nicht die Zeit gehabt, sich um bürokratische Angelegenheiten zu kümmern.

35-Jährige nahm das Urteil an

Die Frau versuchte ihrem geschiedenen Ehemann den „schwarzen Peter“ zuzuschieben. Ein eingeholtes grafologisches Gutachten konnte keine eindeutige Klärung liefern, wer tatsächlich die „falschen“ Formulare ans Finanzamt ausgefüllt hatte. Nach einem ausführlichen Beweisverfahren ergab die Beweiswürdigung durch das Gericht jedoch, dass der „Sozialbetrug“ der angeklagten Mutter zuzuschreiben war. Die 35-Jährige nahm das Urteil an. Weil die Staatsanwaltschaft jedoch keine Erklärung abgab, ist das Urteil nicht rechtskräftig.