Schuldspruch nach Messerattacke

Eine Messerattacke in einer Flüchtlingsunterkunft in Stockerau war am Mittwoch Prozessgegenstand am Landesgericht Korneuburg. Ein Afghane wurde rechtskräftig zu fünf Monaten Freiheitsstrafe, bedingt auf drei Jahre, verurteilt.

Der 17-jährige Angeklagte muss dem Opfer zudem 300 Euro Schmerzensgeld zahlen und sich von Bewährungshilfe begleiten lassen. Am 9. April war es zu Mittag zwischen dem jungen Mann und einem Brüderpaar zunächst zu einem verbalen Streit gekommen, in dem es offenbar um eine Betreuerin ging. Am Abend entspann sich dann eine neuerliche Auseinandersetzung, in deren Verlauf der 17-Jährige ein kleines Jausenmesser in der Hand hatte und laut Staatsanwältin Gudrun Bischof gegen den Oberkörper des Kontrahenten stach. Dieser wurde der Anklagevertreterin zufolge durch seine Abwehrbewegungen an den Händen verletzt.

Anklage auch wegen anderer Delikte

Mitbewohner trennten die beiden, hielten den Beschuldigten fest und nahmen ihm das Messer ab. Neben Körperverletzung angeklagt waren Nötigung sowie gefährliche Drohung plus eine weitere Körperverletzung, weil der Angeklagte am 9. Mai in der U-Haft in Korneuburg einen Mithäftling am Hals gepackt, bedroht - und dabei ebenfalls ein Messer in der Hand gehalten hatte. Obwohl sich der Afghane laut der Staatsanwältin im Wesentlichen geständig zeigte, so schilderte er via Dolmetscher das Gerangel als Notwehrsituation.

Verletzungsabsicht nicht nachweisbar

In der Urteilsbegründung machte der Richter klar, dass die Verletzungsabsicht, die angeklagt gewesen war, nicht nachzuweisen war. Mildernd wirkten sich das Alter unter 21 aus sowie die Tatsache, dass die Provokation vom - „körperlich massiv unterlegenen“ - Opfer ausgegangen sei. Der Jugendliche hatte dem Angeklagten eine Ohrfeige gegeben, auf die dieser „kampflustig“ und mit einem Messer in der Hand „unangemessen“ reagiert habe. Erschwerend gewertet wurden drei Vergehen und die zweifache Tatbegehung.

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