Neue Vorwürfe im Parkplatzstreit

Der Streit um die Benützung von ehemaligen Parkplätzen der Supermarktkette Zielpunkt ist um eine Facette reicher. Eine Wiener Rechtsanwältin vermutet ein Geschäftsmodell hinter dem Vorgehen des Parkplatzpächters.

Wie berichtet, droht der Pächter der Parkplätze Autofahrern mit Besitzstörungsklagen und verlangt 200 Euro Aufwandsersatz. Dass es sich dabei um ein Geschäftsmodell handelt, stritt er bereits in einem ersten Interview Ende Juli ab - mehr dazu in Skurriler Streit um Parkplätze (noe.ORF.at; 27.7.2016).

80 Euro Provision pro Fall

Eine Wiener Rechtsanwältin, die anonym bleiben will, behauptet nun aber das Gegenteil und legte der Redaktion des ORF Niederösterreich eine entsprechende E-Mail-Nachricht vom 5. Mai 2016 vor, in der ihr eine Zusammenarbeit angeboten wurde. Zu Beginn der Nachricht ist von einer „wirtschaftlichen Methode“ die Rede, wenige Zeilen später schlägt der Parkplatzpächter vor, eine Mahngebühr von 280 Euro vorzuschreiben, „gerne natürlich auch mehr“, heißt es. Als Ersatz für ihren Aufwand werden der Juristin pro Fall 80 Euro Provision in Aussicht gestellt. Sie vermutet daher, dass der Pächter der Parkplätze systematisch vorgehe.

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Inzwischen liegt diese E-Mail auch der Rechtsabteilung des ÖAMTC vor, sagt Nikolaus Authried, Jurist des Autofahrerclubs: „Das Neue ist die Aussage der Anwältin, dass hier von einem wirtschaftlichen Modell gesprochen wird, was das Ganze noch prekärer erscheinen lässt und auf jeden Fall den Eindruck einer Abzocke hervorruft.“

100 betroffene Autofahrer

Der ÖAMTC betreut bereits 100 betroffene Autofahrer in dieser Angelegenheit: „Es gibt auch schon ein Verfahren, es ist für Oktober anberaumt worden. Wir werden die betroffene Person unterstützen, weil wir nach wie vor der Meinung sind, dass die Praxis, die hier geübt wird, sehr problematisch ist und wir auch einige Rechtsfragen nicht geklärt sehen“, sagt Authried, betont aber auch, dass es in Österreich keine Möglichkeit einer Sammelklage gebe.

Hingegen verweist der Parkplatzpächter auf Entscheidungen der Bezirksgerichte Mödling und Gänserndorf, wonach sein Vorgehen rechtlich gedeckt sei. Konfrontiert mit der der E-Mail lässt er über seinen Anwalt unter anderem ausrichten: „Der geforderte pauschale Schadenersatzbetrag stellt die vom OGH gedeckten Folgekosten dar.“ Außerdem sei es „unerfindlich, wie hier die Beteiligung an einem wirtschaftlichen Geschäft unterstellt werden kann.“

Anwältin zog Interview zurück

Das Interview, das die Juristin am Montag gegeben hat, zog sie wenig später zurück. Aus Gründen der Verschwiegenheitspflicht, der Anwälte unterliegen, befürchte sie standesrechtliche Konsequenzen, weshalb sie sich dagegen entschieden habe, dass das Interview veröffentlicht wird. Das Angebot der Zusammenarbeit bezeichnete sie als standeswidrig, weshalb sie es abgelehnt hat.

Gernot Rohrhofer, noe.ORF.at

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