Vergaberegeln bei Aufträgen bleiben gelockert

Niederösterreichs Unternehmen werden auch in Zukunft leichter an öffentliche Aufträge kommen. Grund dafür ist, dass die Schwellenwerteverordnung verlängert wurde. Die Verordnung wäre per Jahresende ausgelaufen.

Die Schwellenwerteverordnung ermöglicht es Bund, Ländern und Gemeinden, öffentliche Aufträge im Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich bis zu einem Volumen von 100.000 Euro direkt an regionale Firmen zu vergeben. Außerdem liegt der Schwellenwert bei sogenannten „nicht offenen Verfahren ohne Bekanntmachung“ bei Bauaufträgen weiterhin bei einer Million Euro.

Nachteile für Wirtschaft bei Nicht-Verlängerung

Wäre die Verordnung nicht verlängert worden, wäre der Schwellenwert bei Direktvergaben auf 50.000 Euro gesunken. Bei den „nicht offenen Verfahren ohne Bekanntmachung“ hätte sich das Maximalvolumen bei öffentlichen Aufträgen künftig auf 300.000 Euro reduziert. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) wäre es damit insgesamt vermutlich schwieriger geworden, an öffentliche Aufträge zu kommen.

Mit der Verlängerung der Schwellenwerteverordnung bleibt nun aber alles beim Alten. Wirtschaftslandesrätin Petra Bohuslav (ÖVP) und die Präsidentin der Wirtschaftskammer Niederösterreich, Sonja Zwazl (ÖVP), sprechen von einer „wichtigen Stärkung der Regionalwirtschaft“. Aufgrund der Verordnung seien einerseits die Verfahren bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen um zwei bis drei Monate kürzer, andererseits seien auch die Verfahrenskosten geringer, so Bohuslav und Zwazl.

Verordnung bis 31. Dezember 2018 verlängert

In Kraft trat die Schwellenwerteverordnung übrigens im Jahr 2009. Seither wurde sie immer wieder für ein Jahr verlängert. Nun wurde die Lockerung der Vergaberegeln für zwei Jahre fixiert und läuft daher bis 31. Dezember 2018. Das würde auch eine bessere Planbarkeit bringen, heißt es.

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