Benimmregeln für Aufenthalt in der Natur

Die Energie- und Umweltagentur des Landes hat jetzt eine Art „Knigge“, also Benimmregeln, im Internet veröffentlicht. Darin werden Fragen für den Umgang des Menschen mit der Natur beantwortet, was man darf und was nicht.

Die Mitarbeiter der Energie- und Umweltagentur des Landes Niederösterreich helfen etwa bei der Pflege des Biosphärenparks Wienerwald mit. Sie haben nun Fragen über den Umgang mit der Natur gesammelt und liefern auch gleich die Antworten dazu. Ein Beispiel ist etwa, dass Mountainbiken nur auf freigegebenen Wegen erlaubt ist. Das ist bereits bekannt. Aber darf ich jeden Wald uneingeschrenkt betreten?

„Normalerweise dürfen Sie den Wald überall, auch abseits der Wege betreten, es gibt wirklich das freie Betretungsrecht auf der gesamten Waldfläche“, erklärte Franz Maier, der Abteilungsleiter Natur der Energie und Umweltagentur.

Interessant ist wohl auch die Antwort auf die Frage, ob Schwammerln suchen überall unbegrenzt erlaubt ist? „Ich darf es bis zu einer bestimmten Grenze, diese Grenze liegt bei zwei Kilogramm bzw. dem Eigenbedarf. Außer der Grundeigentümer untersagt ausdrücklich Schwammerln zu suchen, das kann in bestimmten Gegenden der Fall sein.“

Steinpilze Rotkappen Eierschwammerl Pfifferlinge

APA/Helmut Fohringer

Für den Eigenbedarf darf man Schwammerln sammeln

Auch das Sammeln von Klaubholz im Wald ist erlaubt, allerdings dürfen lebende Bäume nicht beschädigt werden. Verboten ist hingegen das Pflücken von Früchten privater Kulturen am Wegesrand - etwa Weintrauben - das ist Diebstahl. Aber wie ist das mit Waldfrüchten? „Bei den Wildfrüchten im Wald ist es so, dass ich mich dort quasi bedienen kann unter Anführungszeichen, aber auch nur an dem, was am Wegesrand erreichbar ist. Ich darf mich nicht in die Nähe einer gewerbsmäßigen Ernte bewegen, denn dann wird der Grundeigentümer einschreiten.“

Hunde müssen in Nationalparks oder im Biosphärenpark generell angeleint sein. Ansonsten aber regelt die jeweilige Gemeinde, wo eine Leine vorgeschrieben ist. „Sie können sagen, bei uns ist im ganzen Gemeindegebiet das Gehen mit dem Hund nur an der Leine möglich. Und es gibt keine Ausnahme. Sie können aber auch nur Areale festlegen, das werden halt Plätze sein, wo sich Kinder aufhalten, rund um Kinderspielplätze oder rund um Schulen.“

Zu beachten ist: Was für den Wald gilt, gilt nicht für Wiesen - diese dürfen ohne Erlaubnis des Besitzers eigentlich nicht betreten werden. Zu finden ist der ausführliche „Naturlandknigge“ im Internet. Er funktioniert interaktiv und wird laufend erweitert, denn Fragen zum Umgang mit der Natur gibt es wohl viele, ist sich Franz Maier sicher.

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