Land gewährt 120 Euro Heizkostenzuschuss

Das Land Niederösterreich gewährt sozial bedürftigen Landesbürgern für 2016/17 neuerlich einen Heizkostenzuschuss in der Höhe von 120 Euro. Der Beschluss ist am Dienstag in der Sitzung der Landesregierung gefallen.

Die beiden für Soziales zuständigen Landesräte Barbara Schwarz (ÖVP) und Maurice Androsch (SPÖ) erklärten nach dem Beschluss: „Mit dem Heizkostenzuschuss stellen wir sicher, dass jene Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher, die Unterstützung benötigen, rechtzeitig Planungssicherheit haben.“ Die beiden Politiker rechnen mit etwa 23.000 Anträgen.

Der Heizkostenzuschuss steht Menschen mit niedrigem Einkommen (z.B. Mindestpensionisten, Beziehern von Arbeitslosengeld oder Kinderbetreuungsgeld) zu. Anträge sind ab sofort bis 30. März 2017 beim Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes möglich. Bezieher der Bedarfsorientierten Mindestsicherung bekommen den Zuschuss „automatisch“ (unbürokratisch und ohne Antrag) von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft ausbezahlt.

Erhalten können den Heizkostenzuschuss:

  • Bezieher und Bezieherinnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG
  • Bezieher und Bezieherinnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
  • Bezieher und Bezieherinnen von Kinderbetreuungsgeld, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
  • sonstige Einkommensbezieher und -bezieherinnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.

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