2017: Teilzeitarbeit nach langem Krankenstand

Schwer erkrankten Arbeitnehmern soll ab 2017 die Rückkehr ins Arbeitsleben erleichtert werden. Wer sich noch nicht fit für einen vollen Berufseinstieg fühlt, kann mit dem Arbeitgeber für maximal sechs Monate Teilzeitarbeit vereinbaren.

Wiedereingliederungsteilzeit kann nach einem mindestens sechswöchigen ununterbrochenen Krankenstand in Anspruch genommen werden, wobei die mögliche Bandbreite der Arbeitszeitreduktion zwischen 25 und 50 Prozent liegt. In der Anfangsphase ist im Sinne eines Stufenplans auch ein sanfterer Einstieg gestattet. In Ausnahmefällen kann die Teilzeitarbeit auch auf bis zu neun Monate verlängert werden.

Vereinbarung ist freiwillig und zustimmungspflichtig

Die Vereinbarung ist beiderseits freiwillig, braucht also die Zustimmung sowohl des Arbeitnehmers als auch die des Arbeitgebers. Lehnt ein Beschäftigter eine vom Arbeitgeber vorgeschlagene Wiedereingliederungsteilzeit ab, darf er aus diesem Grund nicht gekündigt werden. Das Arbeitsverhältnis muss vor Antritt der Wiedereingliederungsteilzeit mindestens drei Monate gedauert haben.

Während dieser Teilzeitphase erhält der Arbeitnehmer als Ausgleich für den Einkommensverlust aliquotes Krankengeld. Beispielsweise gebührt bei einer wöchentlichen Normalarbeitszeit von 75 Prozent gleichzeitig 25 Prozent Krankengeld. Zusammen ist dieser Betrag höher als das im Krankenstand bezogene Krankengeld - was ein Anreiz sein soll, wieder arbeiten zu gehen. Ein Arbeitnehmer mit einem Verdienst von 2.000 Euro im Monat hat beispielsweise einen Krankengeldanspruch von 1.200 Euro. Wenn er nun im Rahmen der Wiedereingliederungsteilzeit seine Arbeitszeit um 50 Prozent reduziert, hat er Anspruch auf ein Entgelt von 1.000 Euro und auf Wiedereingliederungsgeld von 600 Euro - insgesamt als 1.600 Euro.

Bis zu zweimal kann die getroffene Vereinbarung einvernehmlich adaptiert werden, sowohl was die Dauer als auch was das Ausmaß der Arbeitszeitreduktion betrifft. Mehrarbeit ist nur mit Einverständnis des Arbeitnehmers möglich, bei einer Überschreitung des vereinbarten Stundenmaßes um mehr als zehn Prozent wird das Krankengeld gestrichen. Überstundenpauschalen sind vom Arbeitgeber während der Teilzeitphase weiter zu bezahlen.

Voraussetzung ist medizinische Zweckmäßigkeit

Voraussetzung für die Bewilligung von Wiedereingliederungsgeld ist die medizinische Zweckmäßigkeit der beruflichen Wiedereingliederung. Wer vollständig genesen ist, kann das Instrument demnach nicht in Anspruch nehmen. Zudem ist eine Beratung und die Erarbeitung eines Wiedereingliederungsplans durch die Einrichtung „fit2work“ vorgesehen. Entsprechende Beratungsgespräche können bereits während des Krankenstands begonnen werden.

Nach Ende der Wiedereingliederungsteilzeit gilt eine „Sperrfrist“ von 18 Monaten bis ein neuerlicher Anspruch entsteht. Die Neuregelung tritt zwar erst mit 1. Juli 2017 in Kraft, Vereinbarungen können aber schon vorab geschlossen werden.