Buchhalterin „im Zweifel“ freigesprochen

Mit einem Freispruch im Zweifel hat am Mittwoch in St. Pölten der Untreue-Prozess gegen eine Buchhalterin geendet. Der Frau war u.a. vorgeworfen worden, Rechnungen manipuliert zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die 39-Jährige soll laut Anklage auch Kosten für ihr Privatauto verbucht haben, wodurch ihrem Ex-Arbeitgeber fast 218.000 Euro Schaden entstanden sei. Die Angeklagte hatte sich am ersten Verhandlungstag im Juli 2016 nicht schuldig bekannt. Sie gab an, auf Anweisung des Prokuristen erhöhte Rechnungen ausgestellt zu haben: „Ich habe alles gemacht, was mir der Chef angeordnet hat, aus Loyalität zur Firma.“

Richter: „Vielzahl an Punkten spricht für Unschuld“

In dem Prozess waren zahlreiche Widersprüche zutage getreten. So blieb unklar, wohin das Geld geflossen ist. Es gebe eine Vielzahl an Punkten, die für die Unschuld der Angeklagten sprechen würden, sagte Richter Martin Kühlmayer in der Urteilsbegründung. Dem entgegen stehe ein E-Mail mit u.a. den Worten „Es tut mir leid, was ich gemacht habe“, in der die 39-Jährige als Absender stand. Ob die Angeklagte das E-Mail selbst geschrieben hatte oder jemand anderer, konnte ein Sachverständigengutachten jedoch nicht klären.

Der Prokurist am Standort im Mostviertel hatte dem Geschäftsführer von Ungereimtheiten in der Buchhaltung berichtet, er kündigte zeitnah zur Entlassung der Angeklagten. Bei Überprüfungen wurde ein Schaden von mehr als 200.000 Euro Schaden festgestellt, daraufhin kam es zur Anzeige, berichtete der Geschäftsführer am Mittwoch im Zeugenstand.

Prokurist und Geschäftsführer widersprachen

Die Buchhalterin hatte am ersten Tag der Schöffenverhandlung am Landesgericht St. Pölten erklärt, sie habe überhöhte Rechnungen ausgestellt, den Differenzbetrag zwischen Rechnungs- und Überweisungsbetrag in bar von der Bank abgehoben und in das Büro des Prokuristen - hinter die Stereoanlage - gelegt. Der damalige Prokurist hatte als Zeuge hingegen ausgesagt, er habe seine Mitarbeiterin nie aufgefordert, überhöhte Rechnungen zu buchen.

Zur vorgeworfenen Verbuchung von Kosten für ihr Privatauto hatte die Buchhalterin erklärt, mit der privaten Nutzung einer Firmentankkarte und der Bezahlung von Rechnungen, etwa für Reifen, sei ihre - inoffizielle - Beschäftigung während ihres Mutterschutzes abgegolten worden. Dem widersprach der Geschäftsführer des Unternehmens am Mittwoch. Staatsanwaltschaft und Privatbeteiligtenvertreter gaben keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.