AKNÖ erstritt mehr als 40 Millionen Euro

Die Arbeiterkammer Niederösterreich (AKNÖ) hat im Vorjahr mehr als 40 Millionen Euro für seine Mitglieder in Rechtsfragen erkämpft. Der kostenlose Rechtsschutz der Arbeiterkammer Niederösterreich wurde vor 25 Jahren eingeführt.

Etwa 162.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden im Jahr 2016 durch die Arbeiterkammer Niederösterreich beraten. Das sei fast jeder dritte Arbeitnehmer im Bundesland, zog die AKNÖ bei einer Pressekonferenz am Donnerstag Bilanz. Gerichtlich und außergerichtlich wurden dabei etwa 19,8 Millionen Euro erkämpft. Darüber hinaus erhielten knapp 3.700 von Firmeninsolvenzen betroffene Personen mit Hilfe der AKNÖ 21,8 Millionen Euro an offenen Ansprüchen. „Das ist Geld, das den Beschäftigten zusteht und ihnen aus verschiedensten Gründen vorenthalten wird“, so AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser.

Arbeitsrechtsexpertin Doris Rauscher-Kalod, AK Niederösterreich-Präsident Und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser und Thomas Kaindl

Scheichel

Arbeitsrechtsexpertin Doris Rauscher-Kalod, AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser und Thomas Kaindl (v.l.) ziehen nach 25 Jahren Bilanz

Der kostenlose Rechtsschutz der AK Niederösterreich wurde 1992 eingeführt. Seitdem wurde mehr als eine Milliarde Euro für die AK-Mitglieder erstritten. Das entspreche in etwa den gesamten Kammerumlagen in diesem Zeitraum, heißt es. „Es waren insgesamt weit mehr als 300.000 ArbeitnehmerInnen, die ohne Hilfe der AK Niederösterreich nicht oder nur sehr schwer zu ihren Ansprüchen gekommen wären“, zieht Wieser Bilanz. „Damit beseitigt das Flaggschiff AK-Rechtsschutz eine große Hürde, die in anderen Ländern viele ArbeitnehmerInnen abschreckt: ihr Recht auch vor Gericht einzuklagen.“

Viele Entlassungen sind nicht gerechtfertigt

In vielen Fällen, in denen die AKNÖ aktiv wurde, ging es vor allem um nicht ausbezahlte Überstunden, verweigerten Urlaub, Bezahlungen unterhalb des Kollektivvertrags, nicht ausbezahlte Löhne, Gehälter und Abfertigungen, sexuelle Belästigung oder Diskriminierung. Viele Arbeitnehmer, die die Arbeiterkammer vertrete, seien außerdem zu Unrecht entlassen worden, heißt es. „Das hat für die Betroffenen unangenehme und vor allem teure Konsequenzen. Daher nichts unterschreiben, bevor die AK kontaktiert wurde“, appelliert Doris Rauscher-Kalod, Leiterin der AK Niederösterreich-Abteilung Arbeits- und Sozialrecht.

Bei einer Entlassung würden Arbeiter etwa um die aliquoten Sonderzahlungen oder Abfertigungsansprüche umfallen, außerdem seien die Betroffenen eine Zeit lang beim AMS gesperrt, wird betont. „Manche ArbeitgeberInnen wollen sich mit einer ungerechtfertigten Entlassung um eine Kündigung herumschummeln, bei der sie Fristen einhalten und offene Urlaubsansprüche oder zum Beispiel eine Abfertigung auszahlen müssten“, sagt Rauscher-Kalod. Etwa 95 Prozent der Beschäftigten, für die die AKNÖ vor Gericht ziehe, kommen aus Betrieben ohne Betriebsrat. "Daran erkennt man, wie wichtig ein Betriebsrat ist. Weil er gerade in Auseinandersetzungen eine wichtige Schlichtungsfunktion haben kann“, sagt Wieser.

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