Sechs Monate bedingt wegen Facebook-Postings

Wegen eines Verstoßes gegen das Verbotsgesetz ist am Mittwoch ein 30-Jähriger in St. Pölten vor Gericht gestanden. Ihm wurde vorgeworfen, in einem Facebook-Posting Hitler glorifiziert und den Holocaust geleugnet zu haben.

Der Mann aus dem Bezirk Amstetten soll laut Anklage ein Posting auf der Facebook-Seite von Extremsportler Felix Baumgartner veröffentlicht haben. „Wir werden seit 60 Jahren gezielt umerzogen und Hitler als der Teufel höchst persönlich hingestellt“, soll dort laut Staatsanwaltschaft unter anderem zu lesen gewesen sein. „Die Juden waren die, die mit umgebauten Lkws die Christen auf offener Straße aufgesammelt haben und hinten in die Gaskammer eingesperrt haben, bis sie kein Lebenszeichen von sich gaben, und dann wurden sie einfach wieder auf die Straße geworfen!!“, soll der 30-Jährige ebenfalls geschrieben haben.

Der Mostviertler bekannte sich in dem Geschworenenprozess schuldig. Er habe einige Wochen lang, vor allem während eines Krankenstandes, im Internet zum Thema Zweiter Weltkrieg recherchiert, gab der 30-Jährige an. Dabei sei er auf „Verschwörungstheorien“ gestoßen. „Mir ist bewusst, dass das ein Blödsinn ist, was ich da gelesen und geschrieben habe“, meinte der Angeklagte.

Verteidiger: „Phase einer persönlichen Verwirrung“

Der Verteidiger verwies darauf, dass sein Mandant das Posting in einer „Phase einer persönlichen Verwirrung“ geschrieben habe. Der Angeklagte sei gut sozial integriert und kein Mitglied einer Szene oder Neonazigruppe, betonte der Rechtsanwalt, der um eine Strafe im untersten Level bat. „Er hat eine große Dummheit getan, die ihn nicht vor einer Strafe schützen wird“, meinte der Verteidiger. Der Staatsanwalt forderte aus generalpräventiven Gründen ein Strafausmaß, dass andere von derartigen Taten abhalte.

Der 30-Jährige wurde nicht rechtskräftig zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Das umfassende reumütige Geständnis und die Unbescholtenheit des Angeklagten wirkten sich mildernd auf. Der vorsitzende Richter sprach von einer außerordentlichen Strafmilderung aufgrund der beträchtlich überwiegenden Milderungsgründe. Beim 30-Jährigen handle es sich nicht um einen Gesinnungstäter, sagte der Richter. Der Angeklagte habe den Umstand, dass er die Äußerung öffentlich auf Facebook, dem „modernen Stammtisch“, getätigt habe, unterschätzt.