Ermittlungen gegen „Faschingspolizisten“

Ein Scherz des Faschingsvereins Ernsthofen könnte ein Nachspiel vor Gericht haben. Die Mitglieder des Vereins hatten sich als Finanzpolizisten verkleidet und bei verschiedenen Betrieben die Einhaltung der Registrierkassenpflicht „kontrolliert“.

Die Mitglieder des Faschingsvereins Ernsthofen wollten offenbar einen Film für ihre diesjährige Faschingssitzung drehen. Das sei - unter dem Titel „Wir haben euch erwischt“ - bereits seit 20 Jahren so Brauch, erzählt der Präsident des Faschingsvereins, Alfred Eglseer, im Gespräch mit noe.ORF.at. Diesmal ging der Scherz jedoch nach hinten los. Wie auch die „Niederösterreichischen Nachrichten“ („NÖN“) und der „Kurier“ berichteten, ermittelt die Staatsanwaltschaft Steyr derzeit wegen Amtsanmaßung gegen die Mitglieder des Faschingsvereins.

Falsche Finanzpolizisten im Thalinger Hof

Thalinger Hof

Die „Faschingspolizisten“ waren unter anderem im Thalinger Hof in Kronstorf (Oberösterreich) unterwegs

Für die Filmaufnahmen waren die Faschingsnarren in einigen Gemeinden in Oberösterreich unterwegs und „kontrollierten“ dort bei verschiedenen Wirtshäusern, aber auch bei einem Bäcker und in einer Trafik, die Einhaltung der Registrierkassenpflicht. Als Verkleidung dienten unter anderem schwarze Jacken, auf die man in weißen Buchstaben „BMF“ geklebt hatte, erzählt Eglseer: „Wir haben auch so Pickerl gehabt, wo das Wappen vom Finanzministerium oben ist, aber unten haben wir nicht Bundesministerium für Finanzen, sondern Bundesministerium für Fasching geschrieben.“ Außerdem sei der Verein mit einer großen Kamera unterwegs gewesen.

Narren droht Anklage wegen Amtsanmaßung

Offensichtlich dürften aber nicht alle Wirte Sinn für diese Art von Humor gehabt haben. Laut Eglseer habe sich einer beschwert, wodurch die Polizei auf den Faschingsscherz aufmerksam wurde. Mittlerweile sollen alle sechs betroffenen Faschingsnarren bei der Polizei ausgesagt haben. Die meisten Wirte hätten es aber mit Humor genommen, sagt Eglseer: „Es sind sehr lustige Geschichten herausgekommen. Wir haben das eigentlich immer direkt beim Wirt aufgelöst und gesagt ‚Willkommen beim Ernsthofner Fasching.‘“

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Steyr, Andreas Pechatschek, bestätigt gegenüber noe.ORF.at, dass derzeit wegen des Delikts der Amtsanmaßung ermittelt werde. Ob es tatsächlich zu einer Anklage kommt, ist derzeit noch nicht klar. Das soll laut Pechatschek in den kommenden zwei Wochen feststehen. Laut Strafgesetzbuch drohen bei Amtsanmaßung bis zu sechs Monate Haft. „Hätten wir gewusst, dass uns das passieren könnte, dann hätten wir das so in der Art nicht gemacht“, sagt Faschingsvereinspräsident Eglseer, aber „so sind unsere Gesetze“.

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