Ehepaar wegen Banküberfällen verurteilt

Ein Ehepaar, das im Mostviertel sechs Banküberfälle begangen haben soll, ist bei einem Prozess in St. Pölten nun schuldig gesprochen worden. Der 42-jährige Angeklagte wurde zu acht Jahren, seine Ehefrau zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Beim Prozess im Landesgericht St. Pölten sah es der Schöffensenat als erwiesen an, dass der nicht geständige 42-jährige Angeklagte aufgrund seiner Suchtprobleme und seiner fast durchgehenden Arbeitslosigkeit von Ende 2013 bis März 2016 Geldschwierigkeiten hatte und deshalb insgesamt sechs Banken überfiel. Dabei soll er mitunter brutal vorgegangen sein. Bei den Taten in den Bezirken Amstetten und Melk soll er rund 300.000 Euro erbeutet haben, verwendet wurde eine täuschend echt aussehende Spielzeugpistole.

Kontoeinzahlungen und DNA-Spur wirkten belastend

Die Richterin verwies unter anderem auf mehrere Kontoeinzahlungen in Höhe von einigen tausend Euro und eine DNA-Spur auf einer Halterung eines Melker Kennzeichens, das der Mann vor einem Überfall in Amstetten von einem Pkw abgenommen und auf dem Fluchtauto montiert haben soll. Das Ehepaar aus dem Bezirk Amstetten ist seit Ende 2015 getrennt und lebt in Scheidung. Die 44-jährige Frau war im Gegensatz zu ihrem Noch-Ehemann geständig und belastete diesen vor Gericht.

Das Wissen der Frau über den Ablauf der Überfälle „kann nur vom Täter stammen“, betonte die Richterin. „Einen ominösen Dritten konnten wir nicht ausforschen“, es habe keine Hinweise darauf gegeben. Mildernd wirkte sich bei beiden Angeklagten ihr bisher ordentlicher Lebenswandel aus sowie bei der 44-Jährigen ihr umfassendes Geständnis. Erschwerend kamen hingegen der lange Tatzeitraum sowie die Tatsache hinzu, dass mehrere Raubüberfälle begangen wurden, bei denen der Mann recht brutal vorgegangen sein soll.

Insgesamt sechs Banken überfallen

Tatorte waren Banken am 30. Dezember 2013 in Amstetten-Allersdorf, am 18. April 2014 in Viehdorf, am 11. Juli 2014 in Mauer-Öhling (jeweils Bezirk Amstetten), am 31. Juli 2014 in Kemmelbach, am 7. Dezember 2015 in St. Martin am Ybbsfelde (jeweils Bezirk Melk) und am 25. März 2016 in Ferschnitz (Bezirk Amstetten). Beim Überfall in Kemmelbach war die Putzfrau der Bank mit einer Eisenkette gefesselt und in eine Kammer im Obergeschoß eingeschlossen worden. Ein Mitarbeiter hatte den Tresor öffnen müssen und war anschließend gemeinsam mit einem Kollegen in ein Zimmer eingesperrt worden.

Die Angeklagten wurden nach dem Hinweis eines Ehepaars festgenommen, das nach dem Banküberfall in Ferschnitz ein verdächtiges Fahrzeug bemerkt hatte. Nachdem die Ermittler die Autobesitzerin zu Hause aufgesucht hatten, legte die Frau ein umfangreiches Geständnis ab und nannte ihren Mann als Mittäter. Sie gab zu, in Mauer-Öhling, St. Martin und - nach der Trennung - in Ferschnitz das Fluchtauto gelenkt und vorher die Tatorte mit dem 42-Jährigen ausgekundschaftet zu haben. „Er hat mich dazu gedrängt. Ich habe mich vor ihm gefürchtet“, sagte die Angeklagte bei ihrer Befragung. Der Mann bestritt jedoch bis zuletzt, die Raubüberfälle begangen zu haben.

Zeugin konnte kein Alibi liefern

Ein Alibi sollte ihm eine Zeugin, die sich laut eigenen Angaben mit dem Angeklagten in einer „platonischen Beziehung“ befindet, liefern. Die Frau erschien am Donnerstag erneut nicht zur Verhandlung und wurde am späten Vormittag durch die Polizei vorgeführt. Das Alibi für den Angeklagten konnte sie allerdings nicht belegen.

Den Privatbeteiligten wurden mehrere tausend Euro zugesprochen. Der Angeklagte wurde auch wegen unerlaubten Umgangs mit Suchtmitteln verurteilt. Er meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, während die 44-Jährige auf Rechtsmittel verzichtete. Die Staatsanwaltschaft gab jeweils keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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