Ermittlungen gegen Vater nach Tod eines Babys

Nach dem Tod eines Babys in Matzen-Raggendorf (Bezirk Gänserndorf) ermittelt die Staatsanwaltschaft Korneuburg gegen den Vater wegen fahrlässiger Tötung. Der Mann gab an, dass ihm der Säugling hinuntergefallen sei.

Der Mann habe angegeben, dass ihm der Säugling auf der Kellertreppe aus dem Arm gerutscht und hinuntergefallen sei, teilte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg, Friedrich Köhl, mit. Dem Vernehmen nach brachte der Mann das Kind nach dem Sturz zurück in die Wohnung und verständigte erst 40 Minuten später die Rettung. Wiederbelebungsversuche scheiterten, bestätigte Köhl am Donnerstag Online-Medienberichte.

Obduktion angeordnet

Die alarmierte Rettung kam zu spät für den dreieinhalb Wochen alten Buben, der am Dienstagabend starb. Die Staatsanwaltschaft ordnete eine Obduktion an, aufgrund des vorläufigen Ergebnisses „ist ein Sturz über die Stiege nicht auszuschließen“, sagte Köhl. Es werde geprüft, ob den jungen Mann Verschulden am Tod des Babys trifft.

Nun wird auf das schriftliche Obduktionsgutachten und den Abschlussbericht der Polizei gewartet. Die aus Bulgarien und Serbien stammenden Eltern konnten laut Staatsanwaltschaft wegen ihres psychischen Zustandes noch nicht einvernommen werden. Der 26-jährige Mann und die Mutter des Kindes werden psychologisch betreut.