VfGH beschäftigt sich mit dritter Piste

Das „Nein“ des Bundesverwaltungsgerichts zur dritten Piste am Flughafen Schwechat beschäftigt den Verfassungsgerichtshof (VfGH) in der am Donnerstag gestarteten Sommersession. Weitere Themen aus Niederösterreich sind geplant.

Das Bundesverwaltungsgericht hat Anfang Februar die Bewilligung zu Errichtung und Betrieb einer dritten Piste am Flughafen Schwechat untersagt - mit Hinweis, das öffentliche Interesse, dass es in Österreich zu keinem „markanten Anstieg“ an Treibhausgas-Emissionen kommt, sei gewichtiger als die „verschiedensten öffentlichen Interessen, die für die Errichtung des Vorhabens sprechen“. Der Dreiersenat hatte sich auf die Bundesverfassung und die Niederösterreichische Landesverfassung berufen, die Umweltschutz und Klimaschutz einen besonderen Vorrang einräumen.

Flughafen und Land NÖ bekämpfen Entscheidung

Die Flughafen Wien AG und das Land Niederösterreich bekämpfen diese Entscheidung. Sie argumentieren mit Verfahrensmängeln und machen geltend, dass die Triebhausgas-Emissionen nicht dem Flughafen, sondern den Fluglinien zugerechnet werden müssten. Außerdem bringen sie vor, dass Staatszielbestimmungen wie der Klimaschutz in der Landesverfassung ohne weitere Konkretisierung kein Hindernis für die Genehmigung eines Vorhabens seien.

Ob die Verfassungsrichter darüber gleich in der Sommersession entscheiden, lässt sich nicht vorhersagen. Die Aufnahme von Fällen in die Tagesordnung bedeute nicht automatisch, dass diese Fälle auch in dieser Session, die bis 1. Juli dauern wird, entschieden werden, stellte der VfGH in einer Aussendung klar.

Beschwerde zur Mindestsicherung

Auch das breit diskutierte Thema der Kürzung der Mindestsicherung beschäftigt die Verfassungsrichter anhand einer Beschwerde aus Niederösterreich: Ein Iraker mit dem Status des subsidiär Schutzberechtigten - bzw. sein Sachwalter - versucht die im April 2016 in Kraft getretene Novelle zu Fall zu bringen. Demnach steht subsidiär Schutzberechtigten keine Mindestsicherung mehr zu, sie bekommen nur mehr die Grundversorgung. Im Antrag wird geltend gemacht, dass damit das Recht auf Gleichbehandlung Fremder untereinander verletzt werde.

Ein weiteres Thema, das die Verfassungsrichter beschäftigen wird, ist das Jadgverbot. Im Oktober 2016 haben die Richter entschieden, dass Eigentümer in Kärnten die Jagd in ihren Wäldern nicht verbieten dürfen. Nun geht es um Niederösterreich, weitere Verfahren zur Steiermark und Oberösterreich sind anhängig. Zum Niederösterreichischen Jagdgesetz wird am Dienstag, 20. Juni, öffentlich verhandelt.

Hitlers Geburtshaus und das Wiener Richtwertsystem

Neben der dritten Flughafen Schwechat-Piste werden auch das Staatsschutzgesetz, die Enteignung von Hitlers Geburtshaus, das Bettelverbot und die Parteienförderung in Salzburg, sowie ein Antrag des radikalislamistische Prediger Mirsad O. die Verfassungsrichter beschäftigen. Mit dem Wiener Richtwertesystem für Mieten hat sich der VfGH schon im Vorjahr befasst. Nun versuchen einige Haus- und Wohnungseigentümer neuerlich, diese Mietpreisbegrenzung zu kippen.

Anlass für diese Anträge sind Verfahren, die Mieter vor Bezirksgerichten führen, um eine Herabsetzung des Zinses zu erreichen. Wann Entscheidungen in diesen Fällen ergehen, ist nicht absehbar. Die Aufnahme von Causen auf die Tagesordnung bedeutet nicht automatisch, dass sie auch in dieser Session entschieden werden, wird in der VfGH-Aussendung klargestellt.

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