Streit um Rechnungshofprüfung am Flughafen

Schon wieder wartet die Flughafen Wien AG in Schwechat auf eine Entscheidung durch den Verfassungsgerichtshof. Diesmal geht es aber nicht um die dritte Piste, sondern um eine geplante Prüfung durch den Rechnungshof.

Beim Flughafen ist man der Ansicht, dass eine Prüfung durch den Rechnungshof nicht rechtens wäre. Der Rechnungshof ist anderer Meinung und deshalb vor den Verfassungsgerichtshof gezogen. Er fordert eine Entscheidung durch die Höchstrichter. Einen konkreten Verdachtsfall gebe es nicht, sagt Rechnungshof-Sprecher Christian Neuwirth. Man habe den Flughafen nur routinemäßig auf den Prüfplan gesetzt.

Rechnungshof will Flughafen routinemäßig prüfen

Neuwirth bezieht sich auf eine Gesetzesänderung, die im Zuge des Skylink-Debakels am Flughafen vorgenommen wurde. Vorher durften nur Unternehmen vom Bundesrechnungshof auf dessen Betreiben hin geprüft werden, wenn sie zu 50 Prozent oder mehr von der öffentlichen Hand kontrolliert wurden. Um die Kontrolle durchzusetzen, wurde der Gesetzestext geändert. Jetzt heißt es, dass Unternehmen geprüft werden können, die faktisch von der öffentlichen Hand beherrscht werden, so Neuwirth.

Die Flughafen Wien AG ist zu je 20 Prozent im Besitz des Landes Niederösterreich und der Stadt Wien. Diese 40 Prozent hatten im Jahr 2009 genügt, um eine Prüfung durchzusetzen. Auf genau diese Situation bezieht sich auch der Rechnungshof in seinem jetzigen Prüfantrag. Zudem sei gerade die Diskussion um die dritte Piste und der Rummel um das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes ein eindeutiges Signal für den Rechnungshof, welches öffentliche Interesse der Flughafen hervorrufe, so Christian Neuwirth.

Flughafen verwehrte Prüfung

Beide Seiten beziehen sich auf dasselbe Gesetz, nur interpretieren sie es unterschiedlich. Denn nach Ansicht des Flughafens hätten sich die Voraussetzungen verändert. Der Finanzinvestor IFM, der von australischen Pensionskassen gespeist wird, hat in der Zwischenzeit fast 40 Prozent der Aktien übernommen, womit laut Flughafen die öffentliche Hand nicht mehr die Kontrolle über die AG habe.

Flughafen-Sprecher Peter Kleemann führt als Beweis dafür die letzte Hauptversammlung im Mai ins Treffen, wo ein wesentlicher Antrag der beiden Länder Wien und Niederösterreich in der Minderheit geblieben sei und daher abgelehnt wurde. Also könne man auch nicht mehr von Beherrschung durch die öffentliche Hand sprechen, so Kleemann.

Entscheidung wahrscheinlich im Frühjahr

Das hätten auch die Universitätsprofessoren Bernd Christian Funk, Johannes Reich-Rohrwig und Bernhard Raschauer so bestätigt, sagt Peter Kleemann. Eine Prüfung auf freiwilliger Basis sei daher ein Verstoß gegen das Aktiengesetz und eine Überschreitung der Kompetenzen des Prüforgans. Der Rechnungshof hat nun den Verfassungsgerichtshof angerufen, dessen Entscheidung frühestens Ende des Jahres, wahrscheinlich aber erst im Frühjahr fallen dürfte.

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