Ybbs/Donau: Sektorales Bettelverbot tritt in Kraft

Ab 19. August gilt in Ybbs an der Donau (Bezirk Melk) ein sektorales Bettelverbot. Betroffen ist der Umkreis von Einkaufsmärkten. Bei Veranstaltungen gilt das Verbot auch bei der Stadthalle und der Schiffsanlegestelle.

Die Verordnung für das sektorale Bettelverbot sei vom Land Niederösterreich bestätigt und am Freitag unterschrieben und kundgemacht worden, teilte Bürgermeister Alois Schroll (SPÖ) mit. Das Verbot wird eingeführt, da es vermehrt Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Unternehmen über aggressives Betteln organisierter Gruppen gab, so der Bürgermeister.

Bürger sollen bespuckt und angepöbelt worden sein

Die berichteten Vorfälle seien immer schwerwiegender geworden. Bürger sollen mit ihren Kindern bespuckt, angepöbelt, bis zu ihren Autos verfolgt worden und mit verbalen Angriffen um höhere Geldsummen konfrontiert gewesen sein. Daher habe die Gemeinde im März ein sektorales Bettelverbot in die Wege geleitet. Es folgten zahlreiche Gespräche mit Experten, der Polizei und Juristen.

„Nach dieser eingehenden Beratung haben wir uns darauf verständigt, ein sektorales Bettelverbot in die Wege zu leiten. In enger Zusammenarbeit mit dem Land Niederösterreich wurden dazu Stadtbereiche und Uhrzeiten klar definiert“, so Schroll. Das Verbot umfasst einen Umkreis von 20 Metern um mehrere Supermärkte sowie das Fachmarktzentrum „B1 Center“ in Neusarling von Montag bis Samstag von 8.00 bis 20.00 Uhr. Außerdem gilt die neue Regelung anlässlich von Veranstaltungen in der Ybbser Stadthalle sowie beim Schiffsanlegesteg (von Anfang April bis Ende Oktober zwischen 8.00 und 20.00 Uhr).

Bürgermeister will im ganzen Bezirk Bettelverbot

Zur Vermeidung der Verschiebung organisierter Bettlerbanden will der Stadtchef weitere Gemeinden für ein sektorales Bettelverbot gewinnen. Er lud daher die Bürgermeister des Bezirks zu einem Treffen am Mittwoch ein. „Mein Ziel ist es, den Bezirk Melk vor organisierten Bettlerbanden zu schützen“, so Schroll.

Durch die im September 2016 im Landtag beschlossene Änderung des niederösterreichischen Polizeistrafgesetzes können Gemeinden Betteln auf bestimmten Plätzen verbieten. In Krems an der Donau ist eine entsprechende Verordnung am 3. April in Kraft getreten.

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