Gesprengter Bankomat: Vier Jahre Haft

Ein 35-Jähriger, der im Februar in Zwingendorf bei Großharras (Bezirk Mistelbach) einen Bankomat gesprengt und knapp 19.000 Euro erbeutet hat, wurde am Freitag am Landesgericht Korneuburg zu vier Jahren Haft verurteilt.

Der 35-jähriger Pole wurde am Freitag des schweren Diebstahls durch Einbruch und Sachbeschädigung, gewerbsmäßig im Rahmen einer kriminellen Vereinigung begangen, schuldig gesprochen. Das Urteil von vier Jahren Haft ist rechtskräftig.

Der Mann soll mit zwei Komplizen am 14. Februar in den frühen Morgenstunden versucht haben, den Geldautomaten im Foyer der Bank in Zwingendorf zu sprengen. Das Gerät wurde aufgebrochen und ein Gasgemisch eingeleitet. Zu einer Zündung kam es nicht, aber der Bankomat mit 40.000 Euro Inhalt wurde beschädigt und Alarm ausgelöst, worauf die Täter flüchteten.

Bankomat Sprengung Zwingendorf Festnahme

LPD NÖ

Die Explosion richtete großen Schaden im Foyer der Bank an

Zwei Wochen später wiederholte sich die Vorgangsweise - und diesmal zündete das Gasgemisch. Die Beute betrug knapp 19.000 Euro, sagte die Staatsanwältin beim Prozess am Freitag. Der Bankomat wurde bei der Explosion zerstört, durch die Wucht der Detonation entstand ein Schaden von etwa 40.000 Euro.

Eine am Tatort gesicherte DNA-Spur führte die Ermittler auf die Fährte des Mannes. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg stellte einen EU-Haftbefehl aus, woraufhin der Verdächtige Ende Mai in Polen festgenommen und in der Folge nach Österreich ausgeliefert wurde.

Täter wollte aus Angst Komplizennamen nicht nennen

Zuletzt hatte der Angeklagte in den Niederlanden gewohnt und war nach eigenen Angaben „Unternehmer“. Aufgrund seiner Geldnöte nach einer Haftentlassung im November 2016 habe er den Plan gefasst, gemeinsam mit weiteren Tätern Geldautomaten in Österreich zu plündern. Der Richter listete die Verurteilungen auf und hielt dem Beschuldigten vor, ein Drogenhändler und Berufsverbrecher zu sein.

Der Angeklagte betonte, dass man bei der Auswahl der Bankomaten darauf geachtet hätte, dass es keine Nachbarn gab, weil man niemand gefährden wollte - „und weil es keine Zeugen gibt“, verwies der Richter auf die „Vorteile“ eines abgelegenen Tatortes „aus krimineller Sicht“. Ein Täter blieb jeweils im Wagen, zwei begaben sich ins Foyer des Geldinstituts.

Zwei Tage nach dem ersten Versuch war der 35-Jährige zusammen mit zwei Landsleuten im Auto von der Polizei kontrolliert worden. Ob diese beiden Brüder an der Tat beteiligt waren, wollte er aus Angst um seine Familie nicht sagen. Die Beute habe man durch drei geteilt - er bekam 6.000 Euro.

Der Schöffensenat wertete das umfassende - wenn auch laut dem Richter „beschönigende“ - Geständnis als mildernd. Erschwerend auf die Strafbemessung wirkten sich jedoch die zahlreichen Vorstrafen des Angeklagten in Deutschland und den Niederlanden sowie die mehrfache Qualifikation aus. Der Strafrahmen für die Delikte lag bei siebeneinhalb Jahren.

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