Privatkonkurs: Reform bringt Erleichterungen

590 Menschen mussten in Niederösterreich in den ersten drei Quartalen Privatkonkurs anmelden. Ab Mittwoch soll ein Neustart für Betroffene leichter werden. Es tritt eine Reform in Kraft, die eine schnellere Entschuldung vorsieht.

Die Mindestquote betrug bisher zehn Prozent. Sie entfällt künftig.

Die Reform des Privatkonkurses sieht zwei wesentliche Änderungen vor. Zum einen wird die Mindestquote abgeschafft. Bisher musste ein Betroffener mindestens zehn Prozent seiner Schulden zurückzahlen. Diese Quote fällt ab sofort weg, erklärt Ludwig Redtensteiner, Rechtsanwalt in Waidhofen an der Ybbs: „Jetzt ist es möglich, wenn man wirklich kein Einkommen hat und trotz aller Bemühungen keines erhält, dass man mit null Prozent Zahlung völlig schuldenfrei wird.“

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Nachweis der Arbeitssuche vorgesehen

Dass Menschen in den Genuss eines Schuldenerlasses kommen können, obwohl sie möglicherweise nie einen Cent zurückbezahlt haben, wird insbesondere von Gläubigerschutzverbanden kritisch gesehen. Laut Redtensteiner müssen Betroffene deshalb nachweisen, dass sie redlich versucht haben, ihre Schulden zu tilgen: „Gesetzlich vorgesehen ist nunmehr, dass Menschen, die gar kein Einkommen oder kein pfändbares Einkommen haben, jedenfalls einmal im Jahr dem Gericht und dem Treuhänder, der ja das Geld verteilen soll, berichten müssen, was sie gemacht haben und wie sie versucht haben, zu einem Job zu kommen.“

Diesbezüglich sieht der Anwalt allerdings auch die Justiz in der Pflicht. „Man muss halt schon sagen, wer überprüft denn, ob man ein Betrüger ist oder ein redlicher Schuldner? Meines Erachtens müssten da die Staatsanwaltschaften und Gerichte nunmehr besser darauf schauen“, so der Rechtsanwalt. Schließlich würde sonst die große Zahl der Gläubiger „durch die Finger schauen.“

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Entschuldung bereits nach fünf Jahren möglich

Die Abtretungsfrist wird von sieben auf fünf Jahre gekürzt.

Neben der Mindestquote wurde auch die Entschuldungsdauer - die sogenannte „Abtretungsfrist“ - geändert. „Die Abtretungsfrist wird von sieben Jahren auf fünf Jahre verkürzt. Das heißt, die Menschen müssen fünf Jahre sämtliches pfändbares Einkommen abschöpfen lassen“, erklärt der Anwalt aus Waidhofen an der Ybbs. Damit können sich Betroffene schneller entschulden, was ihnen im Endeffekt einen rascheren Neustart ermöglichen soll.

Generell lautet die Empfehlung vieler Experten, dass man als Betroffener immer versuchen sollte, sich mit den Gläubigern auf einen sogenannten Zahlungsplan zu einigen. Trotz der Erleichterungen für die Schuldner bedeutet eine Pfändung nämlich ein Leben am Existenzminimum. Dieses beträgt in Österreich aktuell 890 Euro pro Monat.

Thomas Puchinger, noe.ORF.at

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