Niederösterreich schärft bei Pflegeregress nach

Der Pflegeregress wird mit Jänner 2018 bundesweit abgeschafft. Die Regelung gilt bisher aber nur für stationäre Einrichtungen. Niederösterreich will den Regress auch für behinderte Menschen in ambulanter Betreuung kippen.

Bislang konnten die Bundesländer auf Privatvermögen von Menschen zugreifen, die sich in Langzeitpflege befinden, bzw. auch auf das Vermögen von deren Angehörigen. Diese Regelung ist ab 2018 auch für Menschen mit Behinderung, die stationär in einem Heim gepflegt werden, Geschichte. Menschen mit Behinderung, die ambulant betreut werden - etwa in Tagesstätten oder in Form von betreutem Wohnen - seien derzeit allerdings nicht berücksichtigt, kritisiert Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP).

Niederösterreich wird daher den Regress für alle Menschen mit Behinderung eigenständig abschaffen, kündigt Mikl-Leitner an. „Es kann nicht sein, dass die Schwächsten von dieser Regelung nicht profitieren. Das heißt, so lange es keine Klarstellung seitens des Bundes gibt, werden wir seitens Niederösterreich einspringen.“

5.000 Betroffene in Niederösterreich

Einspringen bedeutet in diesem Fall, dass es 2018 in Niederösterreich keinen Pflegeregress für Menschen mit Behinderung geben wird, egal ob sie stationär oder ambulant betreut werden. In Niederösterreich sind davon 5.000 Menschen betroffen. Die Kosten für den Entfall des Pflegeregress für alle Menschen mit Behinderung beziffert Mikl-Leitner mit 4,5 Millionen Euro.

„Der Bund hat zugesagt, die Kosten für die Abschaffung des Regresses zu übernehmen und ich gehe davon aus, dass es dem Bund auch wichtig ist, dass hier auch Behinderte von dieser Abschaffung profitieren“, so Mikl-Leitner. Der Bund müsse in jedem Fall gesetzlich klarstellen, dass der Regress auch für ambulante Betreuung entfalle, so die Landeshauptfrau. Die Abschaffung des Pflegeregresses für alle Menschen mit Behinderung soll am Donnerstag in der Landtagssitzung beschlossen werden.

Links: