Rezeptgebühr wird 2018 erhöht

Wie die niederösterreichische Gebietskrankenkasse bekannt gegeben hat, gibt es bei der Krankenversicherung ab 1. Jänner 2018 Gebührenerhöhungen. Unter anderem betrifft das die Rezeptgebühr.

Die Rezeptgebühr wird ab 1. Jänner um 15 Cent erhöht. Sie steigt von 5,85 Euro auf 6,00 Euro. Eine Befreiung von dieser Gebühr können, so die niederösterreichische Gebietskrankenkasse, jene Personen beantragen, die monatlich nicht mehr als 909 Euro netto verdienen, bei Ehepaaren gilt eine Obergrenze von 1.363 Euro.

Bei chronisch kranken Personen dürfen die Nettoeinkünfte 1.045 Euro beziehungsweise bei Ehepaaren 1.568 Euro nicht übersteigen. Der Selbstbehalt für Heilbehelfe, wie etwa orthopädische Schuheinlagen oder Krücken, beträgt mindestens 34 Euro, für Sehbehelfe mindestens 102 Euro.

Kinder, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind, zahlen keinen Selbstbehalt, hieß es in der Aussendung der Gebietskrankenkasse. Das Service-Entgelt für die e-card, das im November 2018 für das Jahr 2019 fällig wird, beträgt 11,70 Euro.

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