Erleichterungen bei Patientenverfügung gefordert

Patientenverfügungen sind seit zwölf Jahren in Österreich möglich, werden aber selten hinterlegt. Die Patientenanwaltschaft fordert deshalb eine rasche Reform mit Erleichterungen, darunter mehr Registrierstellen.

Würdevolles Sterben ist einer von vielen Gründen für Menschen, eine Patientenverfügung bei Notaren, Rechtsanwälten oder Patientenanwaltschaft registrieren zu lassen. In dieser wird festgelegt, ob Ärzte im Ernstfall noch bestimmte lebensverlängernde Maßnahmen setzen sollen. Knapp 10.000 neue Eintragungen gab es im Vorjahr bei den Notariatskammern, Rechtsanwaltskammern und Patientenanwaltschaften, Tendenz leicht bis deutlich steigend.

Insgesamt sind etwa 30.000 Patientenverfügungen registriert. Damit liegt Österreich weit hinter Deutschland, sagt Niederösterreichs Patientenanwalt Gerald Bachinger: „Vier bis fünf Prozent der Österreicherinnen und Österreicher sind registriert, in Deutschland sind es fast fünfzehn Prozent der Bevölkerung. Da müssen wir uns noch hinbewegen.“

Patientenverfügung entlaste Angehörige

Patientenverfügungen würden den Ärzten, vor allem aber auch den Angehörigen helfen, wenn der Patient oder die Patientin zum Beispiel bewusstlos ist. Kommt es in dieser Situation zu einer bestimmten Entscheidung, wie etwa lebensverlängernde Maßnahmen, laste auf den Angehörigen ein sehr großer Druck, so Bachinger. „Angehörige fühlen sich dem oft nicht gewachsen. Wenn es dann eine Patientenverfügung gibt oder eine Vorsorgevollmacht, hier gibt es auch andere Instrumente der Vorsorge, dann ist es nicht nur für Angehörige leichter, sondern auch für das Gesundheitspersonal“, erklärt Bachinger.

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APA/Helmut Fohringer

Eine Patientenverfügung entlaste Angehörige und das Gesundheitspersonal

Oft bestehe auch Angst vor der Haftung, betont Bachinger weiter. „Es wird auch vergessen, dass es ein Recht auf würdevolles Sterben gibt. Gerade in den letzten Phasen ist es oft so, und das muss ich so deutlich formulieren, dass man Patienten ohne Aussicht auf Erfolg quält“. Der Patientenanwalt fordert deshalb von Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ), dass rasch eine Gesetzesänderung kommt, wie sie schon in der rot-schwarzen Regierung nach einer parlamentarischen Enquete-Kommission zum würdevollen Sterben im Jahr 2015 überlegt wurde. Eine Expertengruppe, zu der auch Bachinger gehörte, schlug damals mehrere Maßnahmen vor.

Bachinger fordert mehr Registrierstellen

Bachinger will nun, dass die sogenannte verbindliche Patientenverfügung nicht mehr alle fünf, sondern erst nach acht Jahren erneuert werden muss. Die zweite, nicht bindende Form, die sogenannte beachtliche Patientenverfügung, soll abgeschafft werden. Außerdem soll es mehr Registrierstellen geben. Neben Rechtsanwälten, Notaren und Patientenanwälten, sollen auch Erwachsenenschutzvereine dafür zuständig sein, fordert Bachinger.

„Auch die Evidenthaltung über die ELGA-Applikation ist ein wichtiger Punkt in diesem Gesetzentwurf. Wenn ich Befunde abrufe, kommt sofort ein Punkt, dass der Patient über eine Patientenverfügung verfügt und diese kann dann auch im Volltext angesehen werden.“ Bei Anwälten und Notaren kosten Patientenverfügungen mit Beratung etwa 100 Euro oder mehr. Bei den Patientenanwaltschaften sind sie in den meisten Bundesländern gratis, zumindest für sozial Bedürftige.

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Regina Pöll, noe.ORF.at