Posting verstieß gegen Verbotsgesetz

Facebook-Postings haben einen bisher unbescholtenen Mann am Montag in Wiener Neustadt wegen Verstößen nach dem Verbotsgesetz und Verhetzung vor ein Schwurgericht gebracht. Das Urteil: 18 Monate bedingt.

Der Mann wurde Gerichtsangaben zufolge nach kurzer Verhandlung anklagekonform - nicht rechtskräftig - zu 18 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Der wesentliche Anklagevorwurf hatte gelautet, im April 2016 anlässlich des Geburtstags von Adolf Hitler „Ein dreifach Hoch auf unseren Führer“ geschrieben zu haben.

Weiters soll der Beschuldigte auf derselben Plattform syrische Staatsangehörige und auch Muslime allgemein verächtlich, herabsetzend und die Menschenwürde verletzend beschimpft haben, berichtete die APA.

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