Baby erlitt Schütteltrauma: Mann freigesprochen

Weil er die beiden Kinder seiner Freundin gequält haben soll, ist am Donnerstag ein 36-Jähriger in Wr. Neustadt vor Gericht gestanden. Er soll etwa das Baby durch Schütteln schwer verletzt haben. Der Mann wurde freigesprochen.

Die Freundin des Angeklagten soll erst zwei Wochen vor dem Geschehen im Frühjahr 2017 zu ihm gezogen sein. Laut Ausführungen der Staatsanwältin ließ sie das Baby in der Obhut des Mannes, als sie ihr zweites Kind, einen Buben, zum Fußballtraining brachte. Zwei Tage später fieberte die Kleine, der Arzt sprach von Verkühlung, wiederum zwei Tage folgten hohes Fieber, Erbrechen und Apathie. Die Mutter fuhr mit dem Kind ins Spital. Einblutungen in den Augen erweckten den Verdacht auf Hirnverletzungen.

Am Donnerstag musste sich der Angeklagte deshalb wegen absichtlich schwerer Körperverletzung und Quälens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen vor Gericht verantworten. Der Beschuldigte soll auch den sechsjährigen Buben mit allzu drastischen Methoden „erzogen“ haben und ihn etwa an einen Stuhl gefesselt und gezwungen haben, auf zusammengeklebten Kochlöffeln zu knien.

Angeklagter wies Anschuldigungen zurück

Der Mann, der wegen Körperverletzung bereits „gerichtserfahren“ ist, bestritt vehement, der Kleinen etwas angetan zu haben. Er räumte lediglich ein, dem von ihm als aggressiv beschriebenen Buben, der auch auf seine Mutter hingehauen und mit Gegenständen um sich geworfen habe, „zur Abschreckung“ ein einziges Mal mit drastischen Methoden gedroht zu haben. Einmal habe er drei Kochlöffel zusammengeklebt und ihn „dahinter“ - laut Aussage des Kindes allerdings darauf - knien lassen. „Eine Minute“, meinte er zur Zeitdauer. „15 Minuten“, sagte die Kindesmutter (27) im Zeugenstand.

Wieso sie da nicht eingeschritten war, konnte sie allerdings schwer erklären. Sie habe Angst vor ihrem Freund gehabt, meinte sie vage, wenngleich dieser nie gewalttätig gewesen sei - und auch, „aus Liebe“ bei ihm geblieben zu sein. Sie schloss aus, dass ihr selbst das Baby hinuntergefallen war. Der Verfahrenshelfer hatte in den Raum gestellt, dass das Baby auch von der Couch gefallen sein könnte.

Der Angeklagte wies auch zurück, den Buben an einen Sessel gebunden zu haben. Er vermutete hinter den Anschuldigungen einen Racheakt der 27-Jährigen, die er erst kurz zuvor via Facebook kennengelernt hatte, weil er nach dieser Kurzzeitbeziehung rasch wieder eine neue Freundin hatte.

Staatsanwältin ortete großes Gewaltpotenzial

Laut Gerichtsmediziner Wolfgang Denk seien die Verletzungsbefunde „zweifelsfrei“ auf ein Schütteltrauma zurückzuführen. Das Baby war von Mai bis zum 20. Juli in stationärer Behandlung, anschließend in Rehabilitation, aufgrund gestörter Motorik war auch Physiotherapie notwendig. Die Kleine habe sich nach Aussage ihrer Mutter gut erholt, Dauerfolgen seien aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht auszuschließen, meinte der Gutachter.

Im Schlussvortrag verwies die Staatsanwältin darauf, dass die Bewertung von Schuld oder Nichtschuld Aufgabe des Schöffensenats sei. Sie sprach von einem feststellbaren großen Gewaltpotenzial beim Angeklagten im kurzen Zeitrahmen von nur zwei Wochen seit Beginn des Zusammenlebens. Sie sah die Anklage erhärtet und forderte eine schuld- und tatangemessene Bestrafung. Gewalt gegen Kinder, die sich noch nicht artikulieren können, sei absolut verpönt.

„Warum soll er das gemacht haben? Es gibt keinen Grund“, erinnerte der Verteidiger an übereinstimmende Aussagen, wonach die Kleine ein ruhiges, problemloses Baby gewesen sei. Er ersuchte den Senat um Milde.

Freispruch im Zweifel

Der Angeklagte wurde durch den Schöffensenat schließlich freigesprochen. Dieser Freispruch erfolgte im Zweifel, betonte die Richterin: „Wir können nicht feststellen, ob Sie es waren.“ Dass einer von beiden für die Verletzungen der Kleinen verantwortlich gewesen sein muss, habe der Sachverständige erläutert. Aber es gebe keine Beweise. Beim zweiten Anklagepunkt - den laut der Richterin „zu verurteilenden“ - Erziehungsmethoden, einen Sechsjährigen auf Kochlöffeln knien zu lassen, verhalte es sich ähnlich. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.