Panne in Kinderwunschklinik: Paar klagt

Bei einer künstlichen Befruchtung in einer Kinderwunschklinik in Wiener Neustadt soll es eine Panne gegeben haben: Laut der „Wiener Zeitung“ hat ein „tiefschwarzes“ aus Nigeria stammendes Paar eine „hellbraune“ Tochter.

Aufgrund einer vermuteten Verwechslung klagten die im Burgenland lebenden Eltern nun. Laut geltender Judikatur des Obersten Gerichtshofs kann ein gesundes Kind niemals ein Schaden sein. Jedoch fordert der Wiener Anwalt der Eltern, Heinz Robathin, ein Umdenken bzw. kündigt an, notfalls den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen. Denn so würde jegliches Handeln bei (Kunst-)Fehlern schwierig bis unmöglich gemacht. Sein Ziel sei, dass die Judikatur künftig die Situation jedes einzelnen Falles betrachtet.

Vorerst wurde das Labor der Kinderwunschklinik auf Schmerzengeld für die Mutter und den Vater geklagt. Dass Letzterer nicht der leibliche Vater ist, sollen auch zwei DNA-Tests bestätigt haben. Angebotene 17.000 Euro seien dem Paar demnach zu wenig gewesen. „Ein Hohn“, meint der Jurist, der keine konkrete Forderung nannte.

Klinik pocht auf Schweigepflicht

Gegenüber noe.ORF.at bestätigte eine Sprecherin der Klinik am Dienstag, dass „ein gerichtlich anhängiges Verfahren“ vorliege. Ziel sei es, dem Fall eine „rasche und umfassende Klärung zuzuführen“, hieß es. Aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht und zum Schutz der Privatsphäre der Patientin sowie deren Familie und des Kindes wollte sich die Klinik am Dienstag nicht weiter zum Vorfall äußern.

Allerdings verwies die Klinik auf eine „unvollständige Darstellung des Falles in der ‚Wiener Zeitung‘“, auch eine angeblich gebotene Zahlung an die Patientin habe es nicht gegeben, hieß es in einem Statement. Zudem sei die Verschuldensfrage noch ungeklärt, da „eine natürliche Befruchtung nicht auszuschließen sei“.

Vom Anwalt hieß es dazu auf Nachfrage von noe.ORF.at, dass diese Behauptung im Raum stehe. „Allerdings ist sie weit hergeholt, denn die Familie hat viel Geld für die künstliche Befruchtung bezahlt. Wer zahlt viel Geld und lässt sich dann auf einen anderen ein?“, so Heinz Robathin.

Gericht entscheidet über Vaterschaft

Robathin will zusätzlich eine Feststellungsklage für die Tochter einbringen, da die Verwechslung auch für diese mit einem Schaden behaftet sei. Wird das Mädchen etwa im Kindergarten aufgrund der unterschiedlichen Hautfarbe zu seinen Eltern gemobbt, würde das einen sozialen und gesellschaftlichen Nachteil bedeuten.

Zuvor ist jedoch noch ein weiterer juristischer Schritt notwendig: Der Mann war 180 Tage vor und nach der Geburt der Tochter in aufrechter Ehe verheiratet. Daher gilt die gesetzliche Vermutung, dass er auch der Vater des Kindes ist. Beim zuständigen Bezirksgericht Mattersburg wurde am Dienstag nicht öffentlich über den Antrag auf Feststellung des Nichtbestehens der Vaterschaft verhandelt. Bis diese aberkannt ist, ruht das Verfahren bezüglich des Schmerzengelds.

Leibliche Vater laut Jurist unterhaltspflichtig

Und es gibt noch einen weiteren Betroffenen: den leiblichen Vater, der über die rund 500 Samenproben des Labors zu finden sein müsste. Er wäre laut dem Juristen dann unterhaltspflichtig - obwohl er die Mutter nie kennengelernt hat und vermutlich schon gar kein gemeinsames Kind mit dieser wollte.

Für den Nigerianer war das alles anfangs offenbar zu viel. Unmittelbar nach der Geburt der Tochter ist er laut Robathin ausgezogen und wollte sich von seiner Frau scheiden lassen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Er dachte, diese habe ihn mit einem weißen Mann betrogen, was theoretisch natürlich möglich ist. Mittlerweile ist er aber wieder zu seiner Ehefrau zurückgekehrt und kümmere sich „rührend“ um das Kind, so Robathin in der „Wiener Zeitung“.

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