Missbrauch einer Sechsjährigen: Teilbedingte Haft

Am Landesgericht Wiener Neustadt ist ein 52-Jähriger heute rechtskräftig zu 21 Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden. Er hatte die sechsjährige Enkelin seiner Lebensgefährtin missbraucht. Beim Prozess bekannte sich der Angeklagte schuldig.

Dem 52-Jährigen waren sexueller Missbrauch von Unmündigen, Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses und das Vergehen pornografischer Darstellungen Minderjähriger vorgeworfen worden. Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte im Februar eine geschlechtliche Handlung an der sechsjährigen Enkelin seiner Lebensgefährtin vorgenommen haben. Zu diesem Zeitpunkt hatte er das Kind beaufsichtigt, während die krebskranke Großmutter im Wohnzimmer schlief.

Mädchen befindet sich in Betreuung

Der nach eigenen Angaben alkoholkranke, beschäftigungslose und verschuldete Angeklagte zeigte sich umfassend geständig. Daher verzichtete der Schöffensenat auf die Befragung der als Zeugin geladenen Kindesmutter. Das Mädchen werde von der Kinderschutzorganisation Möwe betreut, ihre schulischen Leistungen seien abgefallen. Sie werde wohl noch eine Zeit an dem Erlebten zu kauen haben, meinte die Privatbeteiligten-Vertreterin und forderte einen symbolischen Betrag von 1.000 Euro, der dem Opfer dann auch zugesprochen wurde.

Bei einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wurde der Beschuldigte zu 21 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Davon wurden 14 bedingt auf drei Jahre ausgesprochen und die Untersuchungshaft seit Februar angerechnet. Darüber hinaus ergingen die Weisungen zu einer Entwöhnungstherapie sowie auf Bewährungshilfe durch einen Sozialarbeiter während der Probezeit.

Geständnis wurde mildernd gewertet

Die geständige Verantwortung wurde neben dem bisherigen ordentlichen Lebenswandel als mildernd gewertet, sagte der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Die Aussage der „sehr aufgeweckten“ Sechsjährigen, die dem Schöffensenat per Video vorgeführt worden war, sei überaus glaubhaft gewesen, zudem würden die Fotos am Handy die Tat beweisen. Der Prozess wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Das Urteil ist rechtskräftig.