Zwei Schuldsprüche wegen Einbruchsdiebstählen

Im Landesgericht St. Pölten wurde ein 22-Jähriger für einen Coup in einem Wettlokal schuldig gesprochen. Er fasste eine teilbedingte Haft von 15 Monaten aus. Ebenfalls verurteilt wurde ein 20-Jähriger. Er bekam neun Monate auf Bewährung.

Dem 20-Jährigen waren von der Staatsanwaltschaft zwei Einbruchsdiebstähle vorgeworfen worden. Bei der Schöffenverhandlung gab er zu, Mitte April 2017 in ein Vereinslokal in Herzogenburg (Bezirk St. Pölten), in dem Spielautomaten aufgestellt waren, und Mitte Juni in ein Wettlokal in St. Pölten eingebrochen zu sein. Dabei wurden Getränke und Bargeld in unbekannter Höhe erbeutet. Den Namen seines Komplizen nannte er nicht.

Polizei stellte Blutspuren sicher

Das Wettlokal in St. Pölten war zuvor bereits im Mai 2017 von Einbrechern heimgesucht worden. Am Rahmen des Fensters, durch das die Täter eingestiegen waren, wurden in der Folge Blutspuren sichergestellt. Ein DNA-Treffer führte zum 22-Jährigen, der sich nicht schuldig bekannte. Wenig später wurde ihm auch ein Einbruchsdiebstahl im Mai 2017 in das Vereinslokal in Herzogenburg angelastet.

Ein Spaziergänger hatte nach dem Coup Geldkassetten von Spielautomaten in der Au gefunden, die Polizei stellte in der Nähe Socken des 22-Jährigen sicher. Während es zur Tat in St. Pölten einen Schuldspruch setzte, gab es in Bezug auf den Coup in Herzogenburg einen Freispruch. Man wisse nicht, wo genau die Socken waren, sagte der Richter dazu in der Urteilsbegründung.

Zwei weitere Angeklagte freigesprochen

Insgesamt standen vier Angeklagte - neben den Genannten auch ein 17- und ein 18-Jähriger - vor Gericht, drei davon wegen Raubes. Das Trio bestritt wie bereits am ersten Verhandlungstag die Vorwürfe. Bei dem Vorfall im April 2017 auf einem Parkplatz in der Nähe eines Clubs in St. Pölten soll ein Mann von mehreren Tätern geschlagen und getreten worden sein und seine Geldbörse mit 60 Euro übergeben haben.

Ein Freund, der dem Opfer zu Hilfe gekommen war, war gegen eine Hauswand gedrückt worden. Da er vorgegeben hatte, kein Bargeld in der Geldbörse zu haben, blieb es hier beim versuchten Raub. Die vermummten bzw. maskierten Täter konnten nicht identifiziert werden. In diesem Anklagepunkt erfolgten daher Freisprüche. „Es gab letztlich kein einziges seriöses Beweisergebnis“, sagte der Richter.

22-Jähriger bereits einschlägig vorbestraft

Zusätzlich zu den Strafen wegen Einbruchsdiebstahls wurde Bewährungshilfe für die Männer im Alter von 20 und 22 Jahren angeordnet. Mildernd wirkten sich bei der Strafbemessung für den Jüngeren sein Geständnis, sein bisher ordentlicher Lebenswandel und dass er ein junger Erwachsener ist aus. Erschwerend war, dass es sich um zwei Einbrüche handelte. Beim 22-Jährigen wirkten sich eine einschlägige Vorstrafe und der rasche Rückfall während offener Probezeit erschwerend aus. Es sei „höchste Zeit“, nach zwei bedingten Strafnachsichten einen Teil der Freiheitsstrafe in Vollzug zu setzen, begründete der Richter das Urteil.

Dem 20-Jährigen wurde zudem die Weisung erteilt, eine Suchtberatung zu absolvieren. Er nahm das Urteil an - im Gegensatz zum 22-Jährigen, der Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung anmeldete. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Damit sind die Urteile nicht rechtskräftig.