Streit um Lohn: 15 Monate Haft
Die Anklage der Staatsanwaltschaft Korneuburg hatte auf versuchten Mord gelautet. Die Geschworenen verneinten diesen Vorwurf aber und hatten deshalb über mehrere Eventualfragen zu beraten. Der beschuldigte Koch wurde schließlich wegen Körperverletzung und Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt.
Mildernd auf die Strafbemessung wirkten sich die Alkoholisierung des Mannes sowie die Tatsache aus, dass es beim Versuch geblieben war, sagte der Richter am Schluss der Verhandlung. Bei einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wirkten sich eine einschlägige Vorstrafe und das Zusammentreffen zweier Delikte erschwerend aus.
Eine bedingte Strafnachsicht sei nicht möglich gewesen. Dem Angeklagten wurde die Vorhaft seit Anfang Februar angerechnet. Verteidiger und Staatsanwältin gaben keine Erklärung ab. Das Urteil ist deshalb nicht rechtskräftig.