Relegation: Fußball-Senat wies Einspruch ab

Der Senat 1 der Fußball-Bundesliga hat am Montag das Relegationsrückspiel zwischen dem SKN St. Pölten und SC Wiener Neustadt mit 1:1 beglaubigt. Wiener Neustadt hat gegen diesen Beschluss aber erneut Protest angemeldet.

Nach Ansicht des Senats unter dem Vorsitz von Norbert Wess stand die Vorgehensweise des SKN St. Pölten „in Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen des ÖFB-Regulativs“. Gleich mehrere Paragrafen, in denen die Bestimmungen über Kooperationsverträge geregelt sind, wurden in der Urteilsbegründung angeführt.

Wiener Neustadt hatte sich daran gestoßen, dass David Atanga nicht nur für den SKN St. Pölten, sondern auch für Red Bull Salzburg und den FC Liefering und somit für drei verschiedene Vereine in der abgelaufenen Saison gespielt hatte - mehr dazu in Wr. Neustadt will Aufstieg einklagen (noe.ORF.at; 5.6.2018). „Gemäß den verfahrensgegenständlichen Bestimmungen ist zwischen einer Spielberechtigung für den Stammverein und einer Einsatzberechtigung für den Kooperationsverein zu unterscheiden.“

Kooperationsvertrag sei kein Vereinswechsel

Die Kooperationsbestimmungen besagen demnach, dass der Abschluss eines Kooperationsvertrages nicht als Übertritt im Sinne des ÖFB-Regulativs gilt, sondern Kooperationsspieler bei ihrem jeweiligen Stammverein aufrecht gemeldet bleiben und sowohl für diesen als auch für den Kooperationsverein einsatzberechtigt sind", hielt die Bundesliga in ihrer Aussendung am Montagabend fest.

„Wenngleich keine direkte Anwendbarkeit der FIFA-Regulative in diesem Zusammenhang gegeben ist, ist der Senat 1 im Übrigen auch der Meinung, dass die gegenständliche Handhabung auch in Einklang mit den internationalen Vorgaben steht“, hieß es weiters. Wiener Neustadt hofft trotzdem weiterhin, den Aufstieg in die höchste Spielklasse abseits des Rasens erzwingen zu können, und kündigte deshalb die Anrufung der nächsten Instanz an.

Dafür muss nach Übermittlung des Langbeschlusses innerhalb von zehn Tagen beim Protestkomitee schriftlich Einspruch erhoben werden. Sollte auch die zweite Instanz das Spielergebnis bestätigen, bliebe Wiener Neustadt noch der Gang vor das Ständig Neutrale Schiedsgericht.

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