Missbrauchsprozess: Vier Jahre Haft für Lehrer

In Korneuburg ist ein ehemaliger AHS-Lehrer am Montag wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen verurteilt worden. Zusätzlich zu vier Jahren Haft wird er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Der 37-jährige Angeklagte musste sich wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Missbrauchs der Amtsgewalt und eines Autoritätsverhältnisses sowie wegen pornografischer Darstellungen Minderjähriger verantworten. Vor Gericht bekannte er sich schuldig. Das Verfahren wurde weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt.

Urteil Korneuburg Missbrauch

ORF/Rohrhofer

Abgesehen von der Haftstrafe und der Einweisung wurde der Angeklagte auch zu einer Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von jeweils 2.000 Euro verurteilt. Dazu kommt ein fünfjähriges Berufsverbot. Die Untersuchungshaft seit Ende November 2017 wird auf die Strafe angerechnet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Notwendigkeit einer Therapie

Trotz Unbescholtenheit und Geständnis war mit einer unbedingten Strafe vorzugehen, hieß es in der Urteilsbegründung unter Hinweis auf die Schwere der Taten und deren mehrfache Begehung über einen mehrwöchigen Zeitraum hinweg. Es habe sich also nicht um einen einmaligen Übergriff gehandelt, betonte der Richter. Der Angeklagte müsse therapiert werden - daher die Einweisung.

Es tue ihm aufrichtig leid, hatte der 37-Jährige in seinem Schlusswort vor der Beratung der Schöffen beteuert. Wenn einem eine Zwölfjährige in sexueller Hinsicht gefällt, „dann ist das nicht normal“, hatte die Anklägerin gemeint. Sie verwies darauf, dass der Pädagoge laufend Grenzüberschreitungen begangen habe, die allerdings immer schlimmer geworden seien. Es sei in keinem Fall zu Hautberührungen gekommen, sagte die Verteidigerin. Beide gaben dann zum Urteil keine Erklärung ab.

Tiefliegende Persönlichkeits- und Sexualstörung

Aufgrund der laut dem psychiatrischem Gutachten von Werner Brosch festgestellten tiefliegenden Persönlichkeits- und Sexualstörung hinsichtlich der pädophilen Handlungen des Angeklagten sah die Staatsanwältin die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher als gegeben. Es liege eine höhergradige geistig-seelische Abartigkeit vor, das Rückfallrisiko sei insgesamt sehr hoch.

Laut Anklage war der Professor für Geografie und Technisches Werken - bisher unbescholten, seit Bekanntwerden der Vorwürfe im vergangenen Spätherbst in U-Haft - seit 2010 an dem Gymnasium im Wiener Umland tätig. 2015 begann er erstmals, seine Stellung auszunutzen, indem er einer Oberstufenschülerin Maturafragen gegen den Austausch von sexuellen Handlungen anbot. Damals blieb es beim Versuch.

In der darauffolgenden Zeit verstärkte er seine Anstrengungen. Er habe mittels Bildbearbeitung pornografische Bilder Minderjähriger angefertigt und schließlich auch im Unterricht diverse Szenarien erfunden, um sexuelle Fantasien auszuleben. Laut Anklage wurden vier Mädchen im Alter von elf und zwölf Jahren derart zum Opfer.

Geständnis umfangreicher als Vorwürfe

Die Verteidigerin verwies vor dem Schöffensenat auf die geständige Verantwortung und den Beitrag ihres Mandanten zur Aufklärung. Er habe sogar mehr Handlungen zugegeben als überhaupt angezeigt wurden. Heutzutage würden Grenzen zwischen Lehrern und Kindern immer mehr verschwinden, amikale Verhältnisse entstünden, im Zuge dessen es zu - allerdings keineswegs zu beschönigenden - Grenzüberschreitungen gekommen sei. Der Unterricht des 37-Jährigen sei sehr geschätzt worden.

Klar sprach sich die Anwältin allerdings gegen eine Einweisung aus. Sie beantragte ein weiteres Gutachten zur Frage, ob eine solche tatsächlich geboten sei, sowie die Befragung eines Seelsorgers einer Justizanstalt, mit dem der Beschuldigte viel über Therapiemöglichkeiten und Zukunftspläne gesprochen habe. Danach wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

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