Rechtsstreit im Reitstall

Mit rund 500 Kilogramm wird ein Pferd immer ein Fluchttier bleiben, dabei kann es natürlich zu gefährlichen Situationen kommen. Die erste österreichische Tierrechtsanwältin Susanne Chyba aus St. Pölten schildert drei typische Streitfälle aus dem Reitstall.

Schnell kann es gehen und ein Pferd oder Pony kickt aus. So geschehen bei einem Zeltfest, wo Kinder um zwei Euro eine Runde auf den Ponys geführt wurden. Nach dem Absteigen wurde ein Mädchen von den Hufen eines Reittieres getroffen und schwer verletzt. Die Sache landete vor dem Richter, erzählt Tierrechtsanwältin Susanne Chyba aus St. Pölten.

Sendungshinweis:

„NÖ Heute“, 8.11.14

Der hat aber entschieden, dass von einer Sechsjährigen nicht zu erwarten sei, zu wissen, dass es genügend Abstand zur Hinterhand eines Pferdes oder Ponys halten müsse. Dafür hätte schon der Tierhalter oder Ponyführer sorgen müssen. Deshalb besteht der Schadenersatzanspruch zu Recht.

Wer zahlt, wenn sich Leihpferd verletzt?

Im nächsten Fall geht es darum, dass ein Leihpferd beim Ausritt scheute und sich dabei schwer verletzte. Das eigentlich brave Pferd war eine Böschung hinauf gesprungen und hat sich dabei ein Bein gebrochen, worauf es eingeschläfert werden musste. Der Pferdebesitzer wollte nun die Kosten für das Reittier von der Frau zurück haben, der er sein Pferd entgeltlich vermietet hatte.

Rechtsanwältin Susanne Chybe weiß, dass im Gerichtsverfahren kein Reiterfehler festgestellt werden konnte und dass man bei einem Fluchttier damit rechnen müsse, dass es erschrecken und durchgehen kann. Die Reiterin musste dem Pferdebesitzer nichts bezahlen. Allerdings war dabei auschlaggebend, dass sie das Pferd für Geld gemietet hatte. Wäre sie gratis geritten, hätte die Sache anders ausgesehen.

Gesetzliche Normen in der Pferdehaltung

Die dritte Geschichte landete vor dem Bezirksgericht Baden. Dabei ging es darum, dass ein Pferd in seiner Box auskeilte und mit einem Huf im Trenngitter hängen blieb. Auch dieses Pferd hatte sich dabei verletzt. Es ging um Tierarztkosten in Höhe von rund 500 Euro. Ein Sachverständiger stellte aber fest, dass die Stäbe des Trenngitters zwischen den Boxen nicht weiter als fünf Zentimeter auseinander liegen dürfen, also Pferdeboxen gesetzlichen Normen entsprechen müssen.

Deshalb hatte die Pferdebesitzerin Anspruch auf Schadenersatz, weil sich der Reitstallbesitzer an diese Normen halten muss. Dazu gehört zum Beispiel auch die Boxengröße, die dem Stockmaß, also der Wiederristhöhe des Pferdes mal zwei gerechnet zum Quadrat entsprechen muss. Also zum Beispiel bei einem mit 1,60 Meter durchschnittlich großen Pferd mindestens zehn Quadratmeter groß sein muss. Weil aber die Einhaltung dieser Normen in der Pferdehaltung immer noch keine Selbstverständlichkeit ist, wird die Rechtsanwältin noch mit vielen Streitereien in Ställen zu tun haben.

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Tier der Woche

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