Kennzeichnungspflicht für Allergene

Alle Menschen, die unter Lebensmittelallergien und Unverträglichkeiten leiden, können künftig deutlich entspannter Essen gehen. Ab 13. Dezember müssen Lokalbesitzer Allergene in ihren Speisen kennzeichnen.

Was in den Speisen eines Lokals genau verarbeitet wurde, war für Menschen mit Lebensmittelallergien oder Unverträglichkeiten oft nur schwer erkennbar. Das ist ab sofort anders. 14 Stoffe, unter anderem bestimmte Getreidesorten, Nüsse oder Milch, müssen künftig gekennzeichnet sein. Menschen mit Zöliakie beispielsweise, die glutenhaltige Getreidesorten wie Weizen oder Roggen nicht vertragen, wissen jetzt genau, was sie mit gutem Gewissen bestellen dürfen.

14 Stoffe müssen gekennzeichnet sein

Oft habe es früher Missverständnisse mit den Kellnern oder Lokalbetreibern gegeben, die neue Kennzeichnung würde auch neues Bewusstsein in der Gastronomie schaffen, sagt Hertha Deutsch, die Vorsitzende der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Zöliakie, unter anderem auch dafür, wie groß die Gruppe der Betroffenen ist. Ein Prozent der Bevölkerung würde unter Zöliakie leiden, sechs bis 13 Prozent unter nicht zöliakiebedingter Gluten-Sensibilität.

Allergen-Kennzeichnung

Wirtschaftskammer Niederösterreich

Es profitieren davon sowohl Menschen mit Unverträglichkeiten als auch Allergiker. Bei letzteren reagiert das Immunsystem auf einen bestimmten Stoff, erklärt Andrea Hofbauer, die Präsidentin des Österreichischen Diätologieverbandes. Der Körper wurde gewisse Eiweißstoffe als Fremdkörper identifizieren und darauf reagieren - meist sehr heftig, mit Asthma oder einem allergische Schock.

Sendungshinweis:

„NÖ heute“, 12.12.2014

Intoleranzen verlaufen weniger heftig, typisch sind Bauchschmerzen oder Durchfall. Hier ist laut Hofbauer meist ein Enzymdefekt vorhanden, sodass den Betroffenen ein bestimmtes Enzym fehlt, das zum Beispiel Milchzucker aufspaltet. In beiden Fällen gilt es, das Allergen zu erkennen und zu vermeiden.

Bei Zweifeln wird medizinische Beratung empfohlen

Wer glaubt, betroffen zu sein sollte sich unbedingt medizinisch beraten zu lassen, denn selbst herausfinden zu wollen, was man nicht verträgt, wird nicht empfohlen, so Hofbauer. Gefährlich sei, dass dadurch Lebensmittel weggelassen würden, die sehr wertvoll sind, und durch das eigenständige Herumexperimentieren auch Mangelerscheinungen möglich sind. Zur großen Freude der Betroffenen kommt durch die neue Kennzeichnungspflicht Bewegung in die Gastronomie. Immer mehr Lokale bieten nun auch Speisen zum Beispiel mit glutenfreiem Mehl an.

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