Tierschützerprozess: Berufungsfrist verlängert

Es könnte noch länger dauern, bis das Urteil im Tierschützerprozess am Landesgericht Wiener Neustadt rechtskräftig ist. Die Berufungsfrist für den Staatsanwalt ist bis zum 30. Juni verlängert worden.

Schon nach dem Prozessende im Mai 2011 meldete der Staatsanwalt laut einem Gerichtssprecher Berufung gegen das Urteil von Richterin Sonja Arleth an. Jetzt hat der Staatsanwalt bis 30. Juni Zeit, diese Berufung auszuformulieren.

Die Richterin stellte das fast 400 Seiten starke Urteil - Freisprüche für alle Angeklagten - Anfang Februar fertig, neun Monate nach Ende des Prozesses - mehr dazu in Tierschützer: Schriftliches Urteil fertig.

Die Rechtsmittelfrist beträgt laut Gesetz nur vier Wochen - in Ausnahmefällen kann sie auf Antrag aber verlängert werden. Das ist in diesem Fall geschehen, weil das Urteil so umfangreich ist und die Staatsanwaltschaft daher mehr Zeit braucht.