Tierschützer Balluch will Republik klagen

Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), hat eine Klage gegen die Republik angekündigt. Es geht dabei um den Tierschützer-Prozess. Statt 1,2 Millionen habe er 26.645,20 Euro Schadenersatz überwiesen bekommen.

Grund für die angekündigte Klage ist, dass die Finanzprokuratur Martin Balluch statt der geforderten 1,2 Millionen Euro Schadenersatz nur 26.645,20 Euro überwiesen hat. Balluch war im Mai 2011 in einem Prozess von den gegen ihn erhobenen Vorwürfen - unter anderem Bildung einer kriminellen Vereinigung - freigesprochen worden. Die Finanzprokuratur wollte am Montag zu der Aussendung nicht Stellung nehmen, berichtet die APA.

Balluch, Hauptangeklagter im sogenannten Tierschützer-Prozess, fordert unter anderem 980.000 Euro Verteidigungskosten. Die Finanzprokuratur habe die 26.645.20 Euro, allerdings nur als Entschädigung für die U-Haft, davon die Hälfte als Schmerzensgeld und die andere als Kosten für die Rechtsanwälte bezahlt. Die Anklage im Tierschutzprozess sei trotz Freispruchs rechtmäßig erfolgt, weshalb kein Schadensersatz zustehe, insbesondere nicht für die horrenden Verteidigungskosten, so der VGT.

Martin Balluch vor Gericht

APA/Herbert Pfarrhofer

Balluch: „Zahlungen stehen auch anderen zu“

„Ich habe jetzt bisher Euro 1.250 Verteidigungskosten, Euro 35.000 Schadensersatz vom linguistischen Gutachter und nun auch Euro 26.600 Entschädigung für die U-Haft bekommen. Diese Zahlungen stehen auch noch den anderen Angeklagten zu“, erklärte Balluch.

„Die Republik kostet also dieser politisch instigierte Prozess zusätzlich zu den Euro zehn Millionen Ermittlungskosten weitere hunderttausende Euro Schadensersatz. Das kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass uns Millionen Euro an Anwaltskosten entstanden sind. Der ganze Tierschutzprozess konnte nur stattfinden, weil die Polizei widerrechtlich entlastende Beweise, wie die Spitzelberichte, zurückgehalten hat“, so Balluch.

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