IS-Prozess: Fünf Jahre Haft für 24-Jährigen

In einem Dschihadistenprozess ist ein 24-Jähriger in St. Pölten zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Ihm wurden die Verbrechen der terroristischen Vereinigung und Beteiligung an einer kriminellen Organisation vorgeworfen.

Laut Anklage hatte sich der Tschetschene im Jahr 2013 der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) und dem „Emirat Kaukasus“ angeschlossen, außerdem soll er in Syrien gekämpft haben. Der Prozess am Landesgericht St. Pölten hatte am Donnerstag begonnen - mehr dazu in Wieder Terrorprozess in St. Pölten (noe.ORF.at; 18.11.2015). Der junge Mann wurde zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Entscheidung des Schöffensenats ist nicht rechtskräftig: Die Verteidigung meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

Angeklagter gestand nicht

Auch wenn der Angeklagte nicht geständig war, habe der Schöffensenat es als erwiesen angesehen, dass er von Februar bis Mai 2013 in Syrien war, sich dem IS anschloss und an Kampfhandlungen teilgenommen hatte, begründete die Richterin den Schuldspruch. In diesem Zeitraum gebe es keinerlei Papiere oder Bestätigungen in Österreich. Die Rechtfertigung des Mannes, in der Türkei gewesen zu sein, sei vage und sehr widersprüchlich gewesen. An Beweisen verwies die Richterin u. a. auf Statements in WhatsApp-Gruppen und eine Mitteilung an seinen Cousin. Der Beschuldigte habe darin den Mann bestärkt, ebenfalls in Syrien zu kämpfen.

Die zweitägige Verhandlung war unter strengen Sicherheitsvorkehrungen im Gebäude abgehalten worden, im Saal waren mehrere - vermummte - Justizwachebeamte postiert. Diese mussten nach der Urteilsverkündung auf Richteranordnung eine Zuhörerin hinausweisen, die lautstark ihren Unmut über den ihrer Meinung nach nicht gerechtfertigten Schuldspruch geäußert hatte.

Angeklagter beteuerte Unschuld

In ihrem Schlussvortrag hatte die Anklägerin die glaubwürdige Aussage einer anonymen Zeugin angeführt, die am ersten Prozesstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit angehört worden war. Ein Antrag auf Ladung jenes Mannes, den der Beschuldigte in Istanbul besucht haben wollte, wurde abgelehnt.

Am Freitag wurden Bekannte und u. a. eine Ehefrau des Tschetschenen über dessen Auslandsaufenthalte befragt. „Ich habe das nicht getan“, hatte der 24-Jährige, der 2010 mit Hilfe von Schleppern gemeinsam mit einer Tante und einem Cousin nach Österreich gekommen war und Asyl beantragt hatte, am Donnerstag beteuert. Er sei zwar religiös, aber er habe eine friedfertige Einstellung und nichts gegen Christen.

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