„Ist kein Ruhmesblatt, keine Frage“

Dass es weiterhin keinen neuen Präsidenten gibt, ist laut Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) „kein Ruhmesblatt“. Der Umgang mit der Auszählung der Stimmen sei ein Zustand, „der auf Dauer nicht geduldet werden kann.“

noe.ORF.at: Was bedeutet es, dass die Österreicherinnen und Österreicher zum dritten Mal in diesem Jahr aufgerufen sind, den Bundespräsidenten zu wählen?

Erwin Pröll: Das Positive ist, dass festgestellt worden ist, dass es keine Wahlmanipulation gab. Das ist im Hinblick auf das Funktionieren der Demokratie etwas sehr Wichtiges. Auf der anderen Seite hat sich offensichtlich herausgestellt, dass das Gesetz im Zusammenhang mit der Abwicklung und der Auszählung der Stimmen etwas liberal gehandhabt worden ist. Das ist mit Sicherheit ein Zustand, der auf Dauer nicht geduldet werden kann und hier muss entsprechend nachgebessert werden.

Erwin Pröll

ORF

Im Gespräch mit Robert Ziegler (l.) sagt Landeshauptmann Erwin Pröll, dass bei der Wahlabwicklung „entsprechend nachgebessert werden muss“

noe.ORF.at: Was bedeutet die Entscheidung des VfGH für künftige Wahlen, für regionale Wahlen wie zum Beispiel Landtagswahlen?

Pröll: Wir werden konsequent alle Wahlleiter darauf aufmerksam machen, dass bei den kommenden Wahlen genau darauf geachtet werden muss, die Abwicklung bei der Auszählung der Stimmen so zu vollziehen, wie es im Gesetz vorgesehen ist. Auf der anderen Seite muss man natürlich sehen, dass 90 Prozent der Wahlbeisitzer oder mehr freiwillige, ehrenamtlich Tätige sind. Ihnen ist nicht zumutbar, dass sie im Zusammenhang mit der Auszählung einen zusätzlichen Arbeitstag opfern müssen, um eine korrekte Abwicklung vollziehen zu können. So gesehen werden wir uns überlegen müssen, wie wir rechtfertigen und sicherstellen können, dass genügend Beisitzer verfügbar sind.

noe.ORF.at: In Summe wird es fast ein Jahr dauern, bis Österreich einen neuen Präsidenten hat. Was heißt das für dieses Amt?

Pröll: Es ist kein Ruhmesblatt, keine Frage. Aber ich glaube, dass die Art und Weise der Abwicklung der Bundespräsidentschaftswahl und auch das Amt des Bundespräsidenten und seine Autorität deswegen nicht infrage gestellt wird. Was der VfGH entschieden hat, betrifft aber die Abwicklung aller anderen Wahlen. Denn Sie dürfen nicht übersehen, dass aufgrund der Sozialen Netzwerke, die alle Wege der Kommunikation eröffnen, die Konsequenzen auch bei allen anderen Wahlgängen zu berücksichtigen sind und das ist eine ganz große Herausforderung.

Das Gespräch führte Robert Ziegler, noe.ORF.at

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