Acht „Staatsverweigerer“ vor Gericht

Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen findet am Mittwoch im Landesgericht Krems der Prozess gegen acht „Staatsverweigerer“ statt. Sie gehören der „OPPT“-Bewegung an, die behauptet, dass Staaten Firmen seien.

Den Beschuldigten werden Amtsanmaßung, Stalking und schwere Nötigung vorgeworfen. Sie sollen im Juli 2014 auf einem Bauernhof in Hollenbach (Bezirk Waidhofen an der Thaya) eine Versammlung von 200 Anhängern der „OPPT“-Bewegung organisiert haben, um eine Anwältin, die als Sachwalterin tätig war, wegen „Verbrechens gegen die Menschlichkeit zu verurteilen“.

„Haftbefehl“ gegen Anwältin erlassen

Laut Staatsanwaltschaft sollen sie die Frau verfolgt haben, außerdem hatten sie gegen die 53-jährige Juristin einen „Haftbefehl“ erlassen, den sie mit Unterstützung der örtlichen Polizei durchsetzen wollten. Weder die Festnahme noch die Gerichtsverhandlung fanden aber statt, ein Großaufgebot der Polizei räumte den Bauernhof und führte Dutzende „Staatsverweigerer“ ab - mehr dazu in Ermittlungen nach Razzia im Waldviertel (noe.ORF.at; 29.7.2014).

Acht Beschuldigte - zwei Frauen und sechs Männer - stehen nun in Krems vor Gericht, ihnen drohen sechs Monate bis fünf Jahre Haft. Der Prozess findet unter strengen Sicherheitsvorkehrungen statt. Die Zutrittskontrollen werden verschärft, außerdem werden Polizisten und der Verfassungsschutz im Einsatz sein. Abzuwarten bleibt jedoch, ob die Beschuldigten zur Verhandlung erscheinen. Nach Angaben des Landesgerichts konnten die Ladungen nicht allen Angeklagten zugestellt werden.

Alle Beschuldigten befinden sich auf freiem Fuß. Sollte nur ein Teil der Angeklagten kommen, werde die Verhandlung dennoch stattfinden, sagte der Vizepräsident des Landesgerichtes Krems, Ferdinand Schuster, gegenüber der Austria Presse Agentur (APA). Der Prozess gegen die anderen Personen soll in diesem Fall ausgeschieden werden. Sollte keiner der Angeklagten kommen, sollen sie beim nächsten Verhandlungstermin durch die Polizei vorgeführt werden. Voraussetzung dafür sei die rechtswirksame Zustellung der Ladungen, erklärte Schuster.

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