Tödlicher Unfall: Prozess nach 25 Jahren

25 Jahre, nachdem eine Frau einen tödlichen Unfall verursacht hatte, musste sie sich jetzt vor Gericht verantworten. Ihre jüngere Schwester war damals ums Leben gekommen. Erst jetzt wurde der heute 45-Jährigen ein Strafantrag zugestellt.

Die Zustellung dürfte sich wegen eines Umzuges der Frau massiv verzögert haben. Die Zahnarzthelferin war nach dem Unfall innerhalb Deutschlands umgezogen, hatte sich allerdings vorschriftsmäßig ab- und an der neuen Anschrift angemeldet. Der Strafantrag lautete auf fahrlässiger Tötung, nach einem Vierteljahrhundert musste sich die Frau am Wiener Landesgericht für Strafsachen verantworten. Der spät zugestellte Strafantrag lautete auf fahrlässige Tötung. Bei einem derartigen Delikt sind keine Zielfahnder im Einsatz. Außerdem kommt hinzu, dass es in Deutschland kein bundesweites Melderegister gibt.

Sekundenschlaf führte zu tödlichem Unfall

Richterin Julia Matiasch, die nun im Grauen Haus den Akt auf den Tisch bekam und die mit der Verzögerung nicht das Geringste zu tun hatte, ließ in der Verhandlung durchblicken, dass es durchaus möglich gewesen wäre, die Sache in strafrechtlicher Hinsicht wesentlich rascher zu erledigen.

Die in Deutschland lebende Angeklagte befand sich in der Nacht auf den 25. Juli 1992 mit ihrer ursprünglich aus Serbien stammenden Familie auf der Durchreise. Auf der Ostautobahn (A4) nickte sie in Fahrtrichtung Budapest im Gemeindegebiet von Göttlesbrunn-Arbesthal (Bezirk Bruck an der Leitha) kurz ein. Der Pkw geriet bei Tempo 130 ins Schleudern, durchstieß die Mittelleitschiene und kam am rechten Fahrbahnrand zum Stillstand. Während die Lenkerin, ihre Eltern und ihr Bruder beinahe unverletzt blieben, starb die damals 19 Jahre alte Schwester.

Verfahren nach einjähriger Probezeit vom Tisch

Der mit der Bahn aus Deutschland angereisten Angeklagten kamen die Tränen, als sie vom Unfall erzählte. „Es ist 25 Jahre her“, schluchzte sie. Nach rund einstündiger Fahrt wäre sie damals für ein paar Sekunden weggedämmert. Den Tod der Schwester hat sie bis heute nicht überwunden: „Diesen Verlust werde ich nie verkraften. Das hat mich jetzt wieder eingeholt.“

Die Richterin hielt es für nicht notwendig, der bisher unbescholtenen Frau, die sich auch nach dem Unfall nie etwas zuschulden hat kommen lassen, zusätzlich eine Strafe aufzubrummen. Mit Einverständnis der Staatsanwaltschaft wurde die Causa diversionell erledigt. Die Richterin bestimmte ohne weitere Auflagen eine einjährige Probezeit. Wenn die 45-Jährige innerhalb dieser Frist weiter gegen keine Gesetze verstößt und die Pauschalkosten von 100 Euro bezahlt, ist das Strafverfahren endgültig vom Tisch.