Klosterneuburg: Missbrauchsfall wird untersucht

Zur Aufklärung der Vorwürfe im Zusammenhang mit einem Missbrauchsfall im Jahr 1993 im Stift Klosterneuburg (Bezirk Tulln) wurde eine unabhängige Expertengruppe eingesetzt, die ihre Arbeit nun aufgenommen hat.

„Diese Gruppe besteht aus renommierten und anerkannten Fachleuten, die den Sachverhalt erheben, beurteilen und für das zukünftige Tun des Stiftes Empfehlungen abgeben werden“, hieß es am Samstag in einer Aussendung des Stifts. Die Expertengruppe werde in einem ersten Schritt die Erhebung des Sachverhalts vornehmen.

Mitglieder dieser weisungsfreien Expertengruppe sind Brigitte Dörr (Büroleiterin der Unabhängigen Opferschutzanwaltschaft), Reinhard Haller (Facharzt für Psychiatrie und Neurologie, Mitglied der Unabhängigen Opferschutzkommission), Beatrix Mayrhofer (Präsidentin der Vereinigung der Frauenorden Österreichs) und Kurt Scholz (Mitglied der Unabhängigen Opferschutzkommission).

Bei Bedarf wird die Gruppe weitere Expertinnen und Experten hinzuziehen. „Wir sind froh, für diese wichtige Aufgabe renommierte Fachleute gewonnen zu haben, die bereit sind, ihre langjährige Erfahrung einzubringen“, so der Propst des Stiftes Klosterneuburg, Bernhard Backovsky.

Stift gewährt „uneingeschränkten Zugang“

Die interdisziplinär besetzte Expertengruppe ist mit der Erhebung und Dokumentation des Sachverhaltes, ihrer Bewertung sowie der Ausarbeitung von Empfehlungen für die künftige Arbeit des Stiftes ermächtigt. Nach ihrem ersten Arbeitstreffen gab die Expertengruppe folgende Erklärung ab: „Wir nehmen die Aufgabe mit dem dafür notwendigen Verantwortungsbewusstsein an und werden diese nach unserem Ermessen erfüllen. Das Stift Klosterneuburg gewährt uns uneingeschränkten Zugang, um den Sachverhalt erheben zu können. Wir werden über die im Verlauf der Analyse gewonnenen Erkenntnisse transparent berichten.“

Das Nachrichtenmagazin „profil“ hatte im September 2017 über den Missbrauchsfall im Jahr 1993 berichtet. Das Stift Klosterneuburg bestätigte daraufhin diesen Fall. Sexueller Missbrauch sei „unentschuldbar“ und „zutiefst verwerflich“, wurde seitens des Stiftes betont: „Wir bedauern sehr, dass der Missbrauch im Jahr 1993 durch den damaligen Augustiner-Chorherren (...) stattfand.“

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