Steigende Anfragen wegen Krankenständen

Mehr als jeder vierte Arbeitnehmer in Niederösterreich hat sich 2017 von der Arbeiterkammer beraten lassen. Einen starken Anstieg gab es bei Fragen zu Krankenständen, etwa ob man im Krankenbett für den Chef erreichbar sein muss.

Wer krank ist, soll sich auf seine Genesung konzentrieren, um möglichst rasch wieder arbeitsfähig zu sein, teilte die Arbeiterkammer Niederösterreich am Dienstag mit. Die Erreichbarkeit für den Vorgesetzten spiele dabei keine Rolle, denn rechtlich gesehen, muss man nicht erreichbar sein.

Überstunden, Entlassungen und Kollektivvertrag

Im digitalen Zeitalter sei das aber eine Frage, die immer häufiger gestellt werde, erklärten die Experten. 155.000 Beschäftigte wandten sich im vergangenen Jahr an die Arbeiterkammer. Die Probleme am Arbeitsplatz seien dabei vielfältig: nicht ausbezahlte Überstunden, ungerechtfertigte Entlassungen, Bezahlung unterhalb des Kollektivvertrags, nicht ausbezahlte Löhne und Gehälter oder Abfertigungen.

In den meisten Fällen ging es um finanzielle Ansprüche. Die Berater konnten im Vorjahr knapp 51 Millionen Euro sichern, hielt Präsident Markus Wieser fest: „Geld, das den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zusteht und ihnen, das muss man so sagen, vorenthalten wurde.“

Arbeitgeber tricksen bei Krankenstand

Immer öfter reklamieren Arbeitnehmer, dass Dienstverhältnisse während eines Krankenstandes einvernehmlich gelöst werden und der Dienstgeber unverbindlich eine Wiedereinstellung nach erfolgter Genesung zusagt. Dadurch erspart sich der Dienstgeber die Entgeltfortzahlung, die stattdessen von der Krankenkasse übernommen werden muss.

Mit 1. Juli 2018 wird dieser Praxis aber gesetzlich der Riegel vorgeschoben: Ab diesem Zeitpunkt muss der Dienstgeber das Entgelt auch bei einer einvernehmlichen Dienstauflösung zumindest acht Wochen lang übernehmen.

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