Landtag beschließt Auflösung der IV-Familie

Am Donnerstag soll im Landtag die Auflösung der Interessensvertretung NÖ-Familien beschlossen werden. Seit 1983 ist die Interessensvertretung im Familiengesetz verankert. Die geplante Auflösung stößt auf Kritik.

Die Interessenvertretung versteht sich als „weisungsfreie, unabhängige und selbstverwaltete Körperschaft des öffentlichen Rechts“. Gesetzlicher Auftrag der IV-Familie ist es, unter anderem die Landesverwaltung und die Landesgesetzgebung beim Thema Familie zu beraten und „dabei auf die Interessen der niederösterreichischen Familien zu achten“, heißt es in einer Aussendung.

An Projekten wie dem Familienpass, dem „Oma-Opa-Dienst“ oder den familienfreundlichen Betrieben habe die Interessensvertretung Beiträge und Vorarbeiten geleistet, sagte deren Vorsitzender Josef Grubner gegenüber noe.ORF.at. „Ich bin fassungslos und auch enttäuscht, dass man eine Institution, die seit 35 Jahren für optimale Rahmenbedingungen für Familien unterwegs ist, einfach auslöscht“, so Grubner.

„Schlag für die Familienpolitik“

Auch bei den Kinderfreunden Niederösterreich, dem Katholischen Familienverband und der SPÖ Niederösterreich herrscht angesichts der Auflösung Unverständnis. Die Kinderfreunde sprachen in einer Aussendung von „einer Schwächung der Mitsprache der Familien-Interessensverbände und damit der Familien in unserem Land“.

„Für uns ist das nicht nachvollziehbar, da die IV-Familie für konstruktive und wertschätzende Gespräche steht“, hieß es beim Katholischen Familienverband. „Die IV-Familien zu verlieren, ist ein schwerer Schlag für die Familienpolitik“, sagte die Familiensprecherin der SPÖ Niederösterreich, Kerstin Suchan-Mayr.

Auflösung im Zuge der Entbürokratisierung

Nach Angaben der ÖVP, die im Landtag eine Mandatsmehrheit hat, soll die Auflösung im Zuge einer Entbürokratisierung erfolgen. Eine Doppelstruktur soll dadurch beseitigt werden, wobei damit die „Familienland GmbH“ gemeint ist, die 2013 vom Land gegründet wurde und bestehen bleibt. „Familienorganisationen haben als Interessensvertretungen der NÖ Familien selbstverständlich weiterhin die Möglichkeit, sich in Begutachtungsverfahren einzubringen, hier wird es keine Änderungen geben“, hieß es am Dienstag bei der ÖVP.

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