Zwei Jahre bedingte Haft wegen Nazi-Tattoos

Weil sich ein 19-Jähriger Nazi-Symbole tätowieren ließ, ist er am Donnerstag in St. Pölten zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt worden. Weiters gab er zu, einschlägige Bilder gepostet und mehrmals den Hitlergruß gezeigt zu haben.

Der 19-Jährige „hat seinen Körper als Werbefläche für die braune Sache zur Verfügung gestellt“, sagte Staatsanwalt Leopold Bien. Der Angeklagte trägt seit Sommer 2017 ein „SS“-Tattoo auf dem Hinterkopf. Auf den linken Unterschenkel hatte er sich - laut eigenen Angaben in Tschechien - ein Eisernes Kreuz, umrandet von „18“ (für Adolf Hitler) und „88“ (für Heil Hitler) stechen lassen.

Die Tattoos soll er öffentlich zur Schau getragen und auch Fotos davon gepostet haben. Die Symbole waren beim Prozess am Donnerstag von einem Verband und einer Haube, die er auf der Anklagebank abnahm, verdeckt.

Nationalsozialistische Bilder verbreitet

Der junge Mann gab Postings auf seiner Facebook-Profilseite und in einer WhatsApp-Gruppe mit dem Namen „Die Österreicher“ zu. Darunter waren Bilder von Adolf Hitler, Hakenkreuzen, Ostereiern mit SS-Runen und Hakenkreuzbemalung sowie eine Fotomontage des Wiener Riesenrades in Form eines Hakenkreuzes.

Dem Angeklagten wurde außerdem vorgeworfen, ein Sujet eines Schnitzels in Hakenkreuzform gepostet zu haben. Das soll er mit dem Kommentar „Österreicher wählen eben so, wie sie es vom Schnitzel kennen: möglichst flach und schön braun“ versehen haben. Das meinte der Angeklagte laut Staatsanwalt wörtlich und nicht als Satire.

Nach zwei Hinweisen an das Landesamt für Verfassungsschutz wegen des „SS“-Tattoos war der 19-Jährige heuer im Februar nach einer Anzeige festgenommen worden. Passanten hatten beobachtet, wie der junge Mann beim Bahnhof St. Pölten die rechte Hand zum Hitlergruß erhoben und zwei Finger an die Oberlippe gehalten hatte, um einen Hitlerbart zu symbolisieren. In Folge war eine Hausdurchsuchung durchgeführt und sein Handy ausgewertet worden. Der Niederösterreicher saß drei Wochen lang in U-Haft.

19-Jähriger muss Tattoos entfernen lassen

Er wurde unter anderem unter der Auflage freigelassen, sich die Tattoos bis 1. Juli entfernen oder überstechen zu lassen. Das passierte bis jetzt nicht. Der 19-Jährige begründete das damit, dass er keinen Termin in einem Tattoo-Studio bekommen habe.

Die Verteidigerin berichtete von einer schwierigen Kindheit ihres Mandanten, der im Heim aufwuchs. Er hatte die Sonderschule besucht und anschließend eine Lehre gemacht. „Ich habe die falschen Freunde kennengelernt“, so der Angeklagte zu seiner Jugend. Mit 14 Jahren hatte der Beschuldigte laut seiner Aussage erstmals Hakenkreuzfahnen und ein T-Shirt mit einem Reichsadler gekauft sowie ausgedruckte Nazi-Symbole in seinem Zimmer aufgehängt.

Seit vergangenem Sommer sei für den Angeklagten vieles falsch gelaufen, meinte seine Verteidigerin. Er habe weder Arbeit noch eine Wohnung gehabt, und sein Vater sei gestorben. „Er hat Schritte gesetzt, um sein Leben wieder in den Griff zu bekommen“, sagte sie und bat im Schlussplädoyer um ein mildes Urteil. Der 19-Jährige habe mittlerweile wieder eine Wohnung, suche Arbeit und wolle sich um das gemeinsame Kind kümmern, das seine Ex-Freundin in einigen Monaten zur Welt bringen wird.

Angeklagter beging insgesamt 39 Verbrechen

Der Angeklagte wurde nach dem Verbotsgesetz schuldig gesprochen. Bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren zählten als Milderungsgründe die Unbescholtenheit, das Geständnis und die Tatsache, dass der Angeklagte ein junger Erwachsener ist. Erschwerend war die Summe von 39 Verbrechen.

Für die Dauer der Probezeit von drei Jahren wurde Bewährungshilfe angeordnet. Weiters wurde erneut eine Weisung erteilt: „Bis Ende des Jahres müssen diese Tattoos entfernt oder so überstochen werden, dass man das nicht mehr erkennt“, sagte der vorsitzende Richter Markus Grünberger. „Das Urteil soll Sie davon abhalten, dass Sie wieder straffällig werden.“