Jugendbande in Amstetten ausgeforscht

In Amstetten ist eine Bande ausgeforscht worden, die unter anderem in mehreren Geschäften eingebrochen haben soll. Bei den Beschuldigten handelt es sich um vier Jugendliche im Alter von 14 bis 16 Jahren und einen 13-jährigen Unmündigen.

Auf das Konto der Bande gehen den Angaben zufolge drei Einbruchsdiebstähle in Geschäftslokale bzw. Gastronomiebetriebe und 60 weitere in Zeitungskassen in Amstetten, berichtete die Landespolizeidirektion Niederösterreich am Montag. Die Jugendliche im Alter von 14 bis 16 Jahren kommen aus dem Bezirk Amstetten, der unmündige 13-Jährige aus dem Bezirk Steyr-Land. Sie sollen einen Schaden in der Höhe von 10.000 Euro verursacht haben.

Einbrüche, Diebstähle und Körperverletzung

Die Gruppe soll für Sachbeschädigungen und Körperverletzungen sowie Ladendiebstähle ebenfalls in Amstetten verantwortlich sein, teilte die Polizei mit. Die Zeitungskassen waren seit Jahresbeginn und bis 12. Juni geknackt worden. Bei den drei Einbrüchen im vergangenen Monat wurden ein Mobiltelefon, Uhren, Schmuck und Bargeld gestohlen.

Als geklärt sehen die Ermittler zudem vier schwere Sachbeschädigungen auf Friedhöfen, in einem Parkhaus und am Bahnhof vom Mai an. Nicht zuletzt sollen die Beschuldigten mehrere Ladendiebstähle in diversen Sport- und Bekleidungsgeschäften begangen haben.

13-Jähriger soll Böller in Lift geworfen haben

Am Nachmittag des 12. Juni soll der Unmündige außerdem in einem Einkaufszentrum einen Böller in einen Aufzug geworfen haben, der detonierte, als sich die Lifttür ein Stockwerk tiefer öffnete. Durch den lauten Knall wurden eine Frau und ihre beiden Kleinkinder verletzt. Sie nahmen der Polizei zufolge ärztliche Hilfe in Anspruch.

Die angelasteten Straftaten wurden von dem Unmündigen teilweise allein bzw. gemeinsam mit den vier Jugendlichen in unterschiedlicher Zusammensetzung verübt. Die Beschuldigten waren teilweise geständig. Die polizeilichen Ermittlungen werden noch fortgesetzt. Die Burschen wurden der Staatsanwaltschaft St. Pölten und der zuständigen Jugendbehörde angezeigt.