Mit Auto in Spitalscafe gekracht: Lenker verurteilt

Ein 69-Jähriger ist am Dienstag am Landesgericht Korneuburg zu einer teilbedingten Strafe verurteilt worden. Er war im Jänner mit seinem Pkw in die Bäckerei im Landesklinikum Mistelbach gekracht, 16 Gäste wurden dabei verletzt.

Laut Anklage hatte sich der Mann trotz schlechten Gesundheitszustandes und Medikamenteneinnahme hinters Steuer gesetzt. Er soll mit dem rechten Fuß unter das Bremspedal gerutscht sein und bei seinen Befreiungsversuchen das Gaspedal erwischt haben. In weiterer Folge krachte er in die Auslagenscheibe eines Kaffeehauses, das unmittelbar neben dem Eingang des Landesklinikums liegt. Bei dem Unfall wurden 16 Gäste verletzt, fünf davon schwer - mehr dazu in Auto in Spitalscafe gekracht: 16 Verletzte (noe.ORF.at; 18.1.2018).

Der Anklageschrift zufolge leide der 69-Jährige, der Schwierigkeiten beim Gehen und Sprechen hat, an einer „ausgeprägten zentral bedingten Bewegungsstörung im Sinne eines rechtsbetonten Parkinsonsyndroms“. Zudem hatte er damals ein Mittel gegen Erkältung eingenommen. Laut dem Sachverständigen war er zum Unfallzeitpunkt keinesfalls fahrtüchtig.

Angeklagte entschuldigte sich bei Opfern

Der Angeklagte bekannte sich schuldig und entschuldigte sich weinend bei den Unfallopfern. Er habe eigentlich wegen einer kleinen Behandlung das Krankenhaus aufsuchen wollen. In Pflegestufe 4 eingestuft, hatte der Mann angenommen, mit einem Automatik-Wagen zurecht zu kommen.

Es habe ausgeschaut „wie auf einem Schlachtfeld“, verwies Einzelrichter Manfred Hohenecker auf das schreckliche Ausmaß des „Fahrfehlers“. Der 69-Jährige wurde rechtskräftig zu einem Jahr Freiheitsstrafe, davon acht Monate bedingt, verurteilt. Um einen Schuldspruch komme man nicht herum, mit einer Geldstrafe sei nicht das Auslangen zu finden, hieß es in der Begründung. Der damalige Zustand des Mannes sei vergleichbar mit einer schweren Alkoholisierung - da dürfe man nicht mehr fahren, auch keine Automatik-Autos, das sei strafbar.